Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

Anhang 5 und Überschrift von Anhang 6

Textvorschlag eingereicht [VD].

Anhang 7

- Varianten [BE, GL, LU]:

Ziff. 1.1 streichen (wurde nur wegen Grauzone eingefügt), Ziff. 1.2 als weiteres Beispiel «Einschränkungen der Sehschärfe oder des Gesichtsfeldes» erwähnen.

Ziff. 1.1 streichen und bei Ziff. 1.2 Beispiele streichen und in Anhang 5/6 einfügen.

- Point 1: à supprimer [JU; OV JU].

- Remplacer le titre «Résultat de l’examen médical» par «Rapport d’examen médical» [VD].

- Point 2.2: ajouter des lettres pour les deux coches possibles et ajouter une troisième coche « peut conduire en attendant une clarification» [VD].

- Point 3.2 : ajouter médecin de niveau 2 [VD].

- Il faudrait également donner des explications sur le contrôle médical régulier ? [VD]

Anhang 9

- Ziff. 1: Sollte die Qualitätssicherung der Nothilfekurse den Kantonen übertragen werden, so müsste dafür gesorgt werden, dass faktisch diese Aufgabe der Interverband für Rettungswesen (IVR) übernimmt [AG, AR, BS, FR, GR, NW, OW, SH, SZ, UR, VS, ZG, ZH; asa, KKJPD, MFK BS].

- Ziff. 1.22: «Beatmung bei Atemstillstand» und «Grundlagen der Herzmassage» ersetzen durch «Herz-Lungen-Wiederbelebung». «Vorkehren bei schweren Blutungen» ersetzen durch «Massnahmen bei schweren Blutungen» [Emergency, FAid, fctsa, IVR-IAS, KBAV, Reasco, SanA, SRC, ssb, SSK].

- Ziff. 1.43: Zwei-Jahresperioden festlegen (Einheitlichkeit bei allen Ersthelfer-Kursleitenden sämtlicher fortbildender Stufen nach IVR) [Emergency, FAid, fctsa, IVR-IAS, KBAV, Reasco, SanA, SRC, ssb, SSK]. Es ist die erforderlich Anzahl Stunden an methodisch-didaktischer und medizinisch-fachlicher Weiterbildung festzulegen. Wie diese innerhalb der 2-Jahresperiode angeboten / organisiert werden, sollte der anbietenden Organisation überlassen werden [ssb].

- Ziff. 1.52: Zu starr. Wir plädieren für eine Zirka-Angabe [Emergency, FAid, fctsa, IVR-IAS, KBAV, Reasco, SanA, SRC, ssb, SSK].

- Es sollten auch körperlich beeinträchtigte Menschen, die den Nothilfekurs besuchen, diesen jedoch aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in allen Teilen praktisch absolvieren können, ein gültiges Zertifikat erhalten [ssb].

- Ziff. 2.41: Pro Kalendertag sollen maximal zwei Module durchgeführt werden dürfen (Qualitätsanspruch, Nachhaltigkeit) [VSFB]. Die einzelnen Module sind nicht zwingend voneinander abhängig. Der erste Kursabend muss als erstes besucht werden. Die weiteren Kurse können in beliebiger Reihenfolge besucht werden [KBAV].

- Ziff. 4.11: Die gute und angemessene Sicherheitsausrüstung muss motorradspezifisch sein, wie es in Ziffer 4.50 gefordert wird [AG, AR, BS, FR, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH; asa, KKJPD]. A supprimer [JU; OV JU].

- Ziff. 4.3: Für eine wirksame Kontrolle der Anbieter durch die kantonalen Behörden ist es erforderlich, dass die Anbieter das Datum der Kursaufnahme den Behörden frühzeitig bekannt geben. Ausdrücklich erwähnen [SG].

- Ziff. 4.46: Kein Minimum vorschreiben [VSFB; KBAV]. Eine Mindestzahl diskriminiert Anbieter (Fahrlehrer/innen), welche nicht so viele Teilnehmende ansprechen können, z.B. aufgrund ihrer regionalen Tätigkeit [KBAV]. «In der Regel» ergänzen. In Einzelfällen macht es aus pädagogischer und didaktischer Sicht durchaus Sinn, ein Modul mit nur einem Schüler durchzuführen [ZFV].

- Ziff. 5.2: Hier müsste «energieeffizient» und «umweltschonend» ergänzt werden [QAED].

- Ziff. 5.443: Den letzten Satz streichen [BUL].

- Ziff. 8.112: Streichen [AG, BS, FR, GR, NW, SH, SZ, UR, ZG; asa, KKJPD, MFK BS].

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