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Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 40 Seiten
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3 Die periodische Überprüfung erfolgt spätestens wenn die folgenden Fristen seit der Erfassung des Objekts in einem Informationssystem des NDB oder der letzten periodischen Überprüfung abgelaufen sind:
a. internationaler Terrorismus: 10 Jahre;
b. verbotener Nachrichtendienst und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen: 15 Jahre;
c. übrige sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen: 20 Jahre.
4 Enthält ein Datensatz Quellendokumente aus verschiedenen Bereichen, so gilt die kürzere Frist.
Art. 21 Aufbewahrungsdauer
1 Für Quellendokumente in IASA NDB gilt die folgende Aufbewahrungsdauer:
a. für Daten aus dem Bereich internationaler Terrorismus: höchstens 30 Jahre;
b. für Daten aus den Bereichen verbotener Nachrichtendienst und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen: höchstens 45 Jahre;
c. für übrige sicherheitspolitisch relevante Informationen: höchstens 45 Jahre.
2 Die Aufbewahrungsdauer für Originaldokumente beträgt höchstens 45 Jahre.
5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über IASA-GEX NDB
Art. 22 Struktur
IASA-GEX NDB besteht aus:
a. einem Bereich zur Ablage und Abfrage der Daten;
b. einem Analyse- und Lagefortschreibungssystem zur Erfassung sowie zur systemübergreifenden Bearbeitung, Auswertung und Analyse der Daten.
Art. 23 Daten
1 IASA-GEX NDB enthält Daten:
a. zu natürlichen und juristischen Personen, Sachen und Ereignissen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu den vom Bundesrat nach Artikel 70 Absatz 1 Buchstaben c NDG bezeichneten Gruppierungen aufweisen;
b. zu natürlichen und juristischen Personen, welche die Demokratie, die Menschenrechte oder den Rechtsstaat ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten.
2 Die Objekte und Quellendokumente sowie deren Relationen untereinander können bildlich dargestellt und die Darstellung gespeichert werden.
3 IASA-GEX NDB kann auch besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile enthalten.