Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten
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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Auf neue Technologien und damit auf ein Zuwarten setzt eine Minderheit (AG, AI, GR, UR, ZG, SVP, ESA, FER, Swisscofel, privatim, ACVS).
Knapp die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden ist der Ansicht, dass nicht neue Technologien abzuwarten sind und die Erhebung der E-Vignette somit auf der Basis des Kontrollschildes erfolgen solle (BE, BL, BS, GE, JU, SG, SH, SO, TG, VD, ZH, BDP, CVP, GLP,
SPS, Städteverband, Travail.Suisse, SGB, SGV, economiesuisse, SCCV, VTSS, FMS, motosuisse, ATE, IG Motorrad, SVV, Police Lausanne, Stadt Freiburg, Verkehrspolizei Luzern, SVSP, IG Detailhandel, SVLT).
Die Befürworter begründen dies in erster Linie ebenfalls mit der ungewissen künftigen technologischen Entwicklung (ACVS) oder den zunehmend integrierten Fahrassistenten und der Kommunikation zwischen den Fahrzeugen, welche sog. Platooning und damit eine effizientere Strassennutzung ermögliche. Durch die Nutzung dieser Technologien würden die Investitionskosten für die E-Vignette wegfallen, die Betriebskosten minimiert und weitgehend durch die Nutzer getragen. Es stelle sich zudem die Frage, wie eine Nationalstrassenabgabe zur rechtfertigen sei, wenn die in Platoons zusammengeschlossenen Fahrzeuge eher den Charakter eines öffentlichen Pendelverkehrs hätten (FER). Ebenso wird auf die Entwicklung und die Möglichkeiten des «Internet of Things» hingewiesen, welches in den Fahrzeugen Einzug halten werde. Damit werde es möglich sein, jedes Fahrzeug auf der Strasse eindeutig und ohne grossen technologischen Aufwand zu identifizieren. Dadurch würde die aufwändige, teure und ungenaue Fahrzeugerkennung via Kontrollschild obsolet (ESA). Wichtig sei, dass die künftigen Verfahren im Vollzug und in der Kontrolle keinen unnötigen oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen werden. Auch seien die Investitionskosten sorgfältig abzuwägen (ACVS).
Andere sind der Meinung, dass es in Europa genügend Beispiele für solche Technologien finden (AI) oder, dass sich in Europa bislang noch kein System flächendeckend durchgesetzt habe (UR). Es soll daher der Standard der EU abgewartet werden (Swisscofel) oder zugewartet werden bis eine Technologie zur Verfügung stehe, die eine Kompatibilität mit weiteren Systemen gewährleiste (UR).
Unabhängig davon würden sich Fragen zum Datenschutz ergeben, da jeder überwachbar sei (FER). Daher sei ein System zu bevorzugen, das keine Bewegungsprofile zulasse (ZG, privatim).
Im Übrigen sei zu beachten, dass der Datentransfer von den kantonalen Zulassungsstellen zur Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ausschliesslich über das MOFIS (Motorfahrzeuginformationssystem der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle [EFKO]) beziehungsweise das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen laufen müsse. Ein direkter Datentransfer zwischen den kantonalen Behörden und der EZV könne schon aus Kostengründen nicht verantwortet werden (AG). Eine Umstellung von Klebevignetten auf die elektronische Erhebung sei also frühestens dann möglich, wenn der Bund die notwendigen Technologien für den Datentransfer erstellt habe (AG, GR).
Die Gegner weisen darauf hin, dass sich das seit 1985 funktionierende System auch heute noch bewähre (SGV) bzw. dass die zur Umsetzung notwendige und bewährte Technologie vorhanden sei (IG Detailhandel, BDP). Diese könne dauerhaft angewendet werden (BDP) bzw. sei mittelfristig ausreichend – wenn auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis suboptimal sei und mit einem relativ hohen Investitionsbetrag ein vergleichsweise geringer Ertrag erzielt werde (economiesuisse). In Zukunft könne man sich zwar ein System vorstellen, das je nach Entwicklung, die Kommunikation zwischen Fahrzeugen nutzt (Travail.Suisse), was schon heute Tatsache sei und mit dem autonomen Fahrzeug zunehmen werde (ATE). Die technologische Entwicklung schreite rasch voran (BE, ATE) und sei nicht absehbar (SO, SPS).
Deshalb sei es sinnvoll, eine technologieneutrale Formulierung zu wählen (BE, SO, SPS). Die konkrete Ausgestaltung durch den Bundesrat im Zeitpunkt der Umsetzung sei sicherlich