Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten
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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
sinnvoll (BE). Der zur Diskussion stehende Vorschlag sei offen genug formuliert, um auf allfällige Entwicklungen reagieren zu können (SO, SPS, ATE, STV), ohne dass jedes Mal eine Gesetzesrevision vorgenommen werden müsse (SPS, STV). Ein Zuwarten sei nicht zielführend (SO, SPS) und ebenso wenig nötig, unter der Voraussetzung, dass die gewählte Lösung entwicklungsfähig sei und die aktuellen virtuellen Mittel nutze (GE). Ein Zuwarten würde das Projekt verzögern (BDP, SPS). Aufgrund der grosszügigen Delegation an den Bundesrat würde genügend Spielraum bestehen, die neusten technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen (SGB).
3.3.4 Frage 2 Ausnahme von der Abgabepflicht
«Sind Sie mit den Ausnahmen von der Abgabepflicht einverstanden?»
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit den Ausnahmeregelungen vollumfänglich oder zumindest teilweise einverstanden (AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH, BDP, CVP, GLP, SVP, SAB, Städteverband, Travail.Suisse, SGV, economiesuisse, SCCV, ESA, VTSS, FMS, motosuisse, ATE, IG Motorrad, SVV, Police Lausanne, FER, Stadt Freiburg, Swisscofel, SVSP, Gastro-Suisse, IG Detailhandel, ACVS, STV, SVLT).
Von den vier, die Ausnahmeregelungen ablehnenden Vernehmlassungsteilnehmenden (AG, SZ, Verkehrspolizei Luzern, SPS), stellt sich nur der Kanton Schwyz gegen die Ausnahmen. Er findet sie ungerecht. Sie würden zahlreiche Vollzugs- und Abgrenzungsprobleme schaffen. Die anderen drei Gegner der Ausnahmenregelungen haben wie Teile der Befürworter lediglich zu einzelnen Ausnahmen Bemerkungen.
Es sei zu präzisieren, dass die vorgesehenen Ausnahmen unabhängig der Erhebungsart (über das Kontrollschild bzw. das Fahrzeug) gelten würden (GE).
Die vorgesehene Ausnahme für Anhänger und Seitenwagen an Motorrädern wird ausdrücklich unterstützt (motosuisse).
Nebst den im E-NSAG bereits vorgeschlagenen Nationalstrassenunterhaltsfahrzeugen werden Ausnahmen gefordert für alle Strassenunterhaltsfahrzeuge (NE; Polizei Stadt Lausanne), des Weiteren für Fahrzeuge im Hilfseinsatz bei Katastrophen, Bränden, Unfällen, auf Fahrten bei amtlichen Fahrzeug- und Führerprüfungen sowie für starre Anhänger mit Kontrollschild (AG). Demgegenüber solle die Befreiung von der Abgabepflicht für Fahrzeuge mit Militärkontrollschildern sowie für gemietete und requirierte Fahrzeuge mit dem M+ Aufkleber