Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

Nicht damit einverstanden sind BE, BS, FR, JU, Städteverband, Travail.Suisse, FMS,

Swisscofel, GastroSuisse, STV und der SVLT.

Die Befürworter argumentieren, dass bei einer Jahresabgabe von 40 Franken eine Kurzzeitabgabe keinen Sinn mache (GL, SG, CVP, SAB, FER). Im Vergleich zu den Tarifen, die auf Autobahnen im benachbarten Ausland verlangt werden, seien die 40 Franken relativ bescheiden (SAB). Es sei richtig, dass ausländische Nutzer die volle Abgabe zahlen müssten, da diese tiefer als vergleichbare Abgaben im Ausland seien und im Gegensatz zu inländischen Fahrzeughaltern sie die Nationalstrasse nicht mitfinanziert hätten (motosuisse). Es garantiere die Gleichbehandlung, wenn alle die gleiche Abgabe bezahlen würden (ATE). Bei Kurzeitabgaben wären die Beträge so klein, dass deren Verhältnis zu den Inkassokosten nicht stimmen würde (BDP). Sie würden zu Mindereinnahme führen, was nicht gewünscht werde (VD) bzw. die Jahresabgabe müsse deshalb entsprechend erhöht werden. Der Konsens dazu würde indes fehlen (SO, TI, UR) oder es sei nicht opportun und solle zu einem späteren Zeitpunkt wieder geprüft werden (SPS). Aus Gründen der Convenience sowie aus verkehrspolitischer Sicht seien Kurzzeitabgaben durchaus sinnvoll. Da die Abgabeperiode jedoch in direktem Zusammenhang mit der Abgabehöhe stehe (finanzpolitische Ziele der Abgabe könnten nur mit gleichbleibenden Einnahmen erreicht werden), sei eine zeitliche Stückelung im vorliegenden Kontext nicht sinnvoll (economiesuisse). Es erscheine zurzeit nicht opportun, an der Bemessung der Abgabe Änderungen vorzunehmen. Diese Aspekte seien im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung der Nationalstrassen zu diskutieren (GR). Hauptnutzniesser einer Kurzzeitabgabe seien ausländische Fahrzeughalterinnen und - halter. Eine reduzierte Abgabe könne in diesen Fällen zu einem Mehrverkehr auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz führen, was abzulehnen sei. Die Vorlage werde für verschiedene Gruppen von „Wenignutzern“ auch ohne die Einführung von Kurzzeitabgaben Erleichterungen bringen, so namentlich für die Halterinnen und Halter mit Wechselschildern (GLP). Der Vollzug einer Jahresabgabe sei einfacher, wenn er an die Kantone delegiert werde. Unterschiedliche Abgabeperioden würden das Ganze verkomplizieren. Umso mehr, da der Fakturierungszeitpunkt der kantonalen Motorfahrzeugsteuern unterschiedlich sei und mit derjenigen der Nationalstrassenabgabe nicht einhergehe (VD). Hotelleriesuisse und der Kanton Neuenburg befürworten den flexiblen Beginn der Gültigkeitsdauer der Jahresabgabe.

Die Gegner der Jahresabgabe verlangen insbesondere die Einführung einer Kurzzeitvignette oder anderer Abgabeperioden (FR). Aus der Sicht der Randregionen und des Tourismus sei das Fehlen einer Kurzzeitabgabe einer der grössten Nachteile der Klebevignette und dürfe keinesfalls beibehalten werden (AI). Über die geplante Registrierung sei es technisch ein Leichtes, eine Kurzzeitabgabe zu implementieren. Auch sollten Touristen nicht unverhältnismässig belastet werden. Viele würden sich nur kurz in der Schweiz aufhalten. Den Jahresbeitrag zu erheben, sei unverhältnismässig (STV, GastroSuisse).

Eine Kurzeitabgabe müsse eingeführt werden, wenn die Abgabe erhöht werde (JU, TG). Sie solle beispielsweise für zehn Tage und monatsweise (SZ) oder als Touristenvignette zum halben Preis für zwei Monate gültig sein (Swisscofel). Die Einführung solle geprüft werden z.B. für Oldtimer-Fahrzeuge und Motorräder (FMS).

Das Fehlen einer Kurzzeitabgabe würde insbesondere im Grenzraum zu einer unerwünschten Verkehrsverlagerung von der Autobahn auf das untergeordnete Strassennetz führen.

Kurzzeitabgaben könnten diesem Effekt entgegenwirken und damit letztlich sogar zu Mehreinnahmen führen, falls Personen, die heute auf den Erwerb einer Vignette verzichten, neu eine Kurzzeitvignette kaufen würden. Der finanziell begründete Verzicht auf die Einführung von Kurzzeitabgaben sei deshalb nicht nachvollziehbar (BS, Städteverband).

Mit dem neuen System sei zudem eine Flexibilisierung der Abgabeperiode möglich. Die Jahresvignette sei daher nicht mehr an das Kalenderjahr zu binden. Dies komme Touristen entgegen, wenn sie beispielsweise über Weihnachten und im Februar in der Schweiz Ferien machen wollen. Sie müssten nur noch eine anstatt zwei Vignetten erwerben. Zusammen mit