Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

eine Variante sein, welche im Detail zu prüfen wäre (asa). Zudem sei wichtig, dass die E-Vignette der gesamten Bevölkerung zugänglich sei, ohne dass jemand über eine E-Mail-Adresse oder EDV-Mittel verfügen können muss. Die Bezahlung der Abgabe zusammen mit der Motorfahrzeugsteuer sei daher zu bevorzugen (frc).

 Ungenügender Datenschutz / Gefahr von Bewegungsprofilen

Die Stärke der Klebevignette liege in ihrer Anonymität (AG, GR, OW, SZ, UR, SVP, FMS, asa, ESA) und sie sei beiläufig von blossem Auge durch einen Blick auf die Windschutzscheibe kontrollierbar AG, GR, OW, SZ, UR, SVP, FMS, ESA, VTSS).

Es müssten riesige Datenmengen über einen Grossteil der Bevölkerung und von Durchreisenden gesammelt werden, was mit einem gewissen Missbrauchspotenzial einhergehe (SGV). Dies gelte auch für Fahrzeuge, für welche zwar keine Abgabe erhoben werde, deren Erhebung aber für die Kontrolle der Abgabepflicht notwendig sei (AG). Dadurch würden die technischen Voraussetzungen für Bewegungsprofile geschaffen (AG, GR, OW, SZ, TI, UR, SVP, FMS, asa, ESA, VTSS, TCS, auto-schweiz, AGVS, HS). Die Anforderungen an den Datenschutz würden mit der gewählten Technologie zusammenhängen (CP, TCS, autoschweiz, AGVS, HS). Je nachdem, welches elektronische System verwendet werde, würden sich ganz unterschiedliche Herausforderungen stellen.

Ausserdem gelte es zu beachten, dass erhöhte Anforderungen an den Datenschutz unweigerlich zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen würden (TCS, auto-schweiz, AGVS,

HS).

Dies gelte umso mehr, da die erhobenen Daten auch Dritten zugänglich gemacht werden sollen (AG, GR, OW, SZ, TI, UR, asa, CP). Das sei entschieden abzulehnen (AG, GR, OW, SZ, TI, UR, asa). Vergleiche man die heutigen und künftigen Kompetenzen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen – falls das neue Datenschutzgesetz angenommen werde – könne er keine Überprüfungen mehr machen, ob ein Unternehmen, welches mit dem Inkasso oder der Kontrolle beauftragt worden sei, die Daten nicht kommerziell oder persönlich nutze (frc). «Vu les pouvoirs actuels et à venir du Préposé – si la nouvelle LPD est acceptée –, celui-ci ne pourrait pas faire des « audits » pour vérifier qu'une entreprise à laquelle on aurait délégué le mandat d'organe de perception ou de surveillance n'utilise pas les données récoltées à des fins commerciales ou personnelles.»

Eine solch grenzenlose Überwachung biete trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein gewisses Missbrauchspotenzial (VTSS). Eine mögliche Veröffentlichung dieser Daten, sei es durch systematisches Fehlverhalten oder Datendiebstahl, würde eine massive Verletzung der Privatsphäre darstellen. Dieses Risiko werde bei der Bewertung der E-Vignette zu wenig beachtet (ESA). Das vorgeschlagene Kontrollsystem komme einem weiteren Ausbau des Überwachungsstaates gleich und der «gläserne Autofahrer» würde ein Stück weit zur Realität (VTSS).

Weil dem Bund durch das Kontrollsystem der E-Vignette der Gesamtverkehr auf Autobahnen und durch die SBB derjenige auf der Schiene bekannt sei, könnten aufgrund der Bewegungsmuster umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Die Vorlage müsse daher äusserst starke und verlässliche Datenschutzbestimmungen enthalten (DSB-TG).

Zudem lasse sie eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage der Datenweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden vermissen (AG, SVP, FMS). Dies erstaune, nachdem die brisante Frage der Weitergabe von Mautdaten in Deutschland zu einer breiten politischen Diskussion geführt habe (AG). Aufgrund der sehr kontroversen politischen Diskussion betreffend der Erhebung von Bewegungsdaten der Verkehrsteilnehmenden schienen die Bestimmungen zu wenig deutlich und es solle mehr Rücksicht auf die laufende Revision des Datenschutzgesetzes genommen werden (FDP).