Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist der Meinung, dass es sinnvoll ist, auf eine Erkennung des Fahrzeugkontrollschildes abzustellen (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, NE OW SG, SH, SO SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, BDP, CVP,

GLP, SPS, SVP, SAB, Städteverband, Travail.Suisse, SGB, economiesuisse, SCCV, motosuisse, ATE, SVV, Police Lausanne, FER, Stadt Freiburg, Verkehrspolizei Luzern, SVSP,

GastroSuisse, IG Detailhandel, ACVS, STV). Eine kleine Minderheit spricht sich dagegen aus (AI, SGV, ESA, VTSS, FMS, IG Motorrad, Swisscofel, privatim, SVLT).

Die Befürworter der Lösung weisen darauf hin, dass sich diese Methode in anderen Ländern bereits bewährt habe (SPS, STV, IG Detailhandel), die Technologie seit vielen Jahren verwendet werde, angemessen sei (TI) und eine gängige Methode zur Gebührenerhebung darstelle (ATE). Das Kontrollschild sei das logische Identifikationsmerkmal (BDP) und aus steuerpolitischer Sicht sei es angemessen, wenn die Abgabe mit der eigentlichen Strassenzulassung und nicht mit dem Fahrzeug verknüpft werde (economiesuisse). Die Anbindung an das Kontrollschild wird begrüsst, solange keine einfachere und günstigere Technologie zur Verfügung stehe (GLP). Sie sei im Vollzug einfacher (AG, GR, OW, SZ, TG, UR, VD, VS ZG, ZH) und hätte bei Wechselschildern (BS, SH, ZG, SPS, ACVS, FER), bei Windschutzscheibenersatz (ZG, FER) und Fahrzeugwechsel klare Vorteile (GE, SH, SPS, FER). Über das Kontrollschild würden sämtliche mit dem Kontrollschild verbundenen Aspekte wie der häufigen Verlust, der Diebstahl sowie die Kontrollschildübertragung bei Abtretung oder Todesfall (GE) berücksichtigt. Es würden weniger Kontrollschilder den Halter wechseln als dies bei Fahrzeugen der Fall ist (AG, OW, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH, SVP).

Die CVP unterstreicht, dass das elektronische Erfassungssystem der Strassenabgaben der Schweiz mit bestehenden und entstehenden Systemen möglichst vieler europäischer Staaten kompatibel sein soll. Die Schweiz solle keinen technologischen Alleingang machen, der es ausländischen Touristen erschwere in die Schweiz zu kommen und für Schweizer Touristen in Europa unnötige Bürokratie bedeute. Eine Erfassung über das Kontrollschild habe sicher verschiedene Vorteile, so würden die Problematiken mit den Wechselschildern gelöst und insbesondere ausländische Fahrzeughalter nicht benachteiligt. Eine Erfassung über einen Chip oder GPS habe jedoch den Vorteil, dass bei einem Kantonswechsel eines Fahrzeughalters, keine zweite Registrierung und damit keine zweite Bezahlung einer Vignette erforderlich wäre.

Da die Vignette nicht mehr von Auge kontrollierbar sei, sei die Erkennung über das Kontrollschild sinnvoll (GastroSuisse) und könne schnell umgesetzt werden (IG Detailhandel). Die Neuregelung sei eine willkommene Vereinfachung für die Fahrzeughalterinnen und -halter (Städteverband). Sie dürfe kurz und mittelfristig wohl die sinnvollste Lösung sein, welche auch von der Bevölkerung akzeptiert würde. Zudem dürfe davon ausgegangen werden, dass

- auch wenn erhebliche Investitionen notwendig seien - eine sichere und benutzerfreundliche Abgabeerhebung umgesetzt werden könne. In der Annahme, dass das Kontrollschild auch im internationalen Verkehr massgebliches Fahrzeugidentifikationsmerkmal sei, spreche nichts gegen eine Verwendung des Kontrollschildes zur Erkennung der Einhaltung der Abgabepflicht (BE, ACVS). Die Entrichtung der Abgabe für inländische Fahrzeuge zusammen mit der Motorfahrzeugsteuer bedeute eine Vereinfachung (SPS).

Einzelne Befürworter der Anbindung an das Kontrollschild weisen darauf hin, dass mittels Kontrollschilderkennung auch die für die Verkehrsplanung wichtigen (anonymisierten) Daten betreffend Ziel-/Quellverkehr, Durchgangsverkehr und Kategorien der jeweiligen Fahrzeuge gewonnen werden könnten (SG). Dass in Zukunft auch ein System vorstellbar sei, das je nach Entwicklung, die Kommunikation zwischen Fahrzeugen nutzt (Travail.Suisse) oder dass in Zukunft damit auch eine differenzierte Tarifstruktur anstelle einer Pauschalabgabe möglich würde (SPS). Klärungsbedarf bestehe für Tages- und Händlerkontrollschilder, die Übertragung, den Diebstahl oder den Verlust von Kontrollschildern (UR). Ebenso wird darauf aufmerksam gemacht, dass verschiedene, auch komplexere Detailprobleme bei der Erarbeitung der Verordnungsregelungen und der technischen Umsetzung zu klären seien. So wäre bei