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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 5 Seiten
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Arzneimittel-Werbeverordnung AS ....
3Muster von Humanarzneimitteln dürfen höchstens eine empfohlene Tagesdosis enthalten.
4Muster von Arzneimitteln der Abgabekategorien C und D dürfen nur von den entsprechenden Abgabestellen an das Publikum abgegeben werden. Sie dürfen nicht zur Selbstbedienung angeboten werden.
Art. 21 Abs. 1 Bst. f
1Unzulässig ist insbesondere:
f. das Abgeben von Warengutscheinen für Arzneimittel;
Art. 23 Vorkontrolle
Die Swissmedic kann eine Zulassungsinhaberin, welche schwer oder wiederholt gegen die Bestimmungen über die Arzneimittelwerbung verstösst, verpflichten, ihr während einer angemessenen Dauer sämtliche Entwürfe für die geplante Werbung in der von Swissmedic bezeichneten Form vor dem Erscheinen zur Begutachtung und Genehmigung vorzulegen.
Art. 25 Abs. 3 Bst. b
3Sie hat folgende Aufgaben:
b. Sie sorgt dafür, dass die Anforderungen der Swissmedic unverzüglich und vollständig erfüllt werden;
II
Anhang Klammerverweis
(Art. 17a Abs. 1)
III
Diese Verordnung tritt am …. in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr