Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 9 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin
1 Ausgangslage
Die Entwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika ist eine der grossen aktuellen Herausforderungen für die Bereiche des öffentlichen Gesundheitswesens, der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit. Das Parlament hat am 4. Dezember 2012 mit der Motion Heim "One-Health-Ansatz für eine kohärente Antibiotika-Strategie in der Human- und Veterinärmedizin" (12.4052) den Bundesrat beauftragt, eine One-Health-Strategie zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen zu erarbeiten. Mit der Strategieentwicklung beauftragt wurden das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sowie das Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Diese haben mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, den Kantonen und weiteren relevanten Akteuren im Themenbereich Antibiotikaresistenzen zusammengearbeitet. Im November 2015 ist die nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) vom Bundesrat genehmigt worden.
Im Rahmen von StAR wurden die wichtigsten Handlungsfelder für die Human- und Veterinärmedizin identifiziert. Das zentrale Handlungsfeld ist der Aufbau der Überwachung des Antibiotika-Verbrauchs sowie der Antibiotikaresistenzen. In der Veterinärmedizin ist man sich einig, dass zuverlässige Daten zum Antibiotika-Verbrauch bezogen auf die verschiedenen Nutztierarten und einzelnen Tierhaltungen und Tierarztpraxen einerseits sowie bezogen auf die verschiedenen Antibiotikaklassen andererseits zentral sind.
Die Überwachung des Antibiotikaverbrauchs ist die Grundvoraussetzung um die Situation in Bezug auf Antibiotikaeinsatz und Antibiotikaresistenzen zu beurteilen, die Wirkung von Massnahmen zu überprüfen und notwendige Informationen für das Risikomanagement zu liefern.
Mit der Änderung der Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) vom 18. März 2016 sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin geschaffen (Art. 64b ff) worden. Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zu Art. 64b ff. HMG.