Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten

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Die SPS unterstützt den Grundsatz, dass die Kantone ermächtigt werden, die Versorgung nach ihrem Bedarf zu regeln, sowie die Ausdehnung der Beschränkung auf alle Ärztinnen und Ärzte, einschliesslich jener des ambulanten Spitalbereichs.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die Berggebiete und ländlichen Räume haben gemäss der SAB kein Interesse an einer nationalen Kontingentierung. Sie könne daher die dritte Interventionsebene mit der Ablösung der nationalen Zulassungsbeschränkung durch eine kantonale Steuerung sehr unterstützen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Das CP befürchtet, dass die Übertragung von zusätzlichen Kompetenzen an die Kantone willkürliche Einschränkungen zur Folge hat, was zu einer Rationierung und einem inakzeptablen Rückgang der Versorgungsqualität führt. Es wirft zudem die Frage des Berufsausübungsrechts aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes auf. Es sieht die Gefahr, dass künftige Studierende abgeschreckt werden und der Mangel an inländischen Ärztinnen und Ärzten in einigen Jahren durch ausländisches Personal ausgeglichen werden muss. Es stellt hier einen grossen Widerspruch fest zwischen den mit der Beschränkungsmöglichkeit der Kantone angestrebten Zielen, deren potenziellen Auswirkungen und den vom Bund durchgeführten Programmen zur Erhöhung der Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten.

economiesuisse lehnt den Vorschlag ab, dass die Kantone Höchstzahlen bestimmen können. Die Organisation ist der Ansicht, dass sich mit Höchstzahlen keine optimale Versorgung erreichen lässt und dies auch dann zu keiner Steigerung der Versorgungsqualität führt, wenn die optimale Zahl der Leistungserbringer geschätzt werden könnte. Sie vermutet, dass die Kosten automatisch mit der Zahl der Leistungserbringer verknüpft werden. Sie befürchtet, dass eine solche Steuerung perverse Auswirkungen hat, die insbesondere auf Kosten der jungen Ärztinnen und Ärzte gehen, was zu einer Verbeamtung der jungen Generation führe.

Bevor den Kantonen weitere Kompetenzen übertragen werden, ist es gemäss SGV angezeigt, die zahlreichen Rollen der Kantone zu entflechten und die Finanzierung der Leistungen zu vereinheitlichen.

Konsumentenverbände

Die FRC ist der Ansicht, dass die Übertragung der Kompetenz an die Kantone, die Zulassungen zu beschränken, eine positive Entwicklung ist, da der Bedarf und die Herausforderungen je nach Kanton unterschiedlich sind. Zudem lasse sich mit der Anwendung von Höchstzahlen auf alle im ambulanten Sektor tätigen Ärztinnen und Ärzte der gesamte Zustrom kontrollieren. Nach Meinung der FRC verfügen die Kantone mit der Möglichkeit, neue Zulassungen in einem bestimmten Fachgebiet, ungeachtet der festgelegten Höchstzahlen, sofort zu sperren, über ein wirksames Instrument für eine rasche Eindämmung der Kostenentwicklung im ambulanten Sektor.

Leistungserbringer

Die FMH stellt allgemein fest, dass die Ärztedichte als Mengen- und Steuerungsinstrument ungeeignet sei. Weiter erinnert sie daran, dass in der Schweiz die hohe Spezialärzte-Dichte der wesentliche Grund dafür sei, dass es für die Gesamtbevölkerung kaum Wartezeiten auf Facharzttermine und nicht lebensnotwendige Operationen gibt. Um die Wartezeiten auch künftig zumutbar zu halten, ist nach der FMH eine Mindestschwankungsreserve notwendig.

Der VLSS hält betreffend die Höchstzahlen und der Berechnung derselben mit Hilfe von Teilzeitpensen fest, dass dies im Grundsatz nicht zu beanstanden sei. Jedoch komme es auf die Ausgestaltung an. Nach Ansicht der VLSS geht die den Kantonen damit eingeräumte Freiheit, die Kriterien grösstenteils selber zu definieren, und die dafür benötigten Daten unentgeltlich bei den Leistungserbringern zu erheben, jedoch zu weit. mfe begrüsst die Regelung in Absatz