Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht

Bund, Kantonen und Gemeinden derzeit Gewinnsteuerreinnahmen von über 5 Milliarden Franken abliefern. Über diese Mindereinnahmen hinaus hätte eine solche Abwanderung negative Auswirkungen auf die in der Schweiz erarbeitete Wertschöpfung und die Arbeitsplätze. Gleichzeitig wäre damit zu rechnen, dass die Kantone autonome Massnahmen ergreifen würden, um der erodierenden Standortattraktivität entgegenzuwirken, wie beispielsweise Gewinnsteuersenkungen, was seinerseits mit entsprechenden Mindereinnahmen verbunden wäre.

Eine Quantifizierung dieses „Referenzszenarios“ wäre mit extremen Ungewissheiten verbunden, so dass der Bundesrat nachfolgend auf entsprechende Schätzungen verzichtet. Die folgende Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Vergleich mit dem Status quo kann indes zu falschen Schlussfolgerungen verleiten, weshalb sie mit Vorsicht zu geniessen ist.

3.1.1.2 Statische versus dynamische Auswirkungen

Löst eine Reform keine Verhaltensänderungen der Betroffenen aus, bestimmen sich die finanziellen Auswirkungen unmittelbar durch die Reformmassnahmen selbst. Diese statische Schätzung liefert in diesem Fall ein korrektes Ergebnis der finanziellen Auswirkungen der Reform.

Bei der vorliegenden Reform sind jedoch erhebliche Verhaltensänderungen der Betroffenen zu erwarten. Dies gilt einerseits für die Kantone, welche ihre Steuerpolitik aufgrund der neuen bundesrechtlichen Vorgaben sowie dem internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb anpassen werden. Anderseits werden sich auch die Unternehmen an den neuen Rahmenbedingungen ausrichten. Dies wirkt sich auf ihre Standort- und Investitionsentscheidungen aus und kann die Unternehmen veranlassen, sich zu restrukturieren. Durch solche Verhaltensanpassungen ergeben sich die dynamischen Effekte der Reform, welche die unmittelbaren statischen Effekte zum Teil schon kurzfristig, zum Teil auch erst längerfristig überlagern.

Während sich die statischen Effekte der Reform meist quantifizieren lassen, sind die dynamischen Effekte mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. In dynamischer Hinsicht hängen die Auswirkungen der Reform auf die Steuereinnahmen v.a. von den folgenden Parametern ab:

1. Steuerbelastung im Inland;

2. Steuerbelastung im Ausland;

3. Massnahmen zur Vermeidung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) sowie unilaterale Massnahmen des Auslands;

4. Steuerelastizität der Unternehmen.

Während die Schweiz die Steuerbelastung im Inland selbst bestimmen und die Attraktivität des Standortes durch international akzeptierte steuerliche Massnahmen steigern kann, vermag sie als kleine, offene Volkswirtschaft die Steuerpolitik des Auslands nur sehr begrenzt zu beeinflussen. Massnahmen gegen BEPS können ebenfalls der Attraktivität von Ländern mit tiefer Steuerbelastung schaden.

Um zu beurteilen, ob eine Steuersenkung einen positiven Effekt auf die Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer beziehungsweise auf die Einnahmen der Gewinnsteuer hat, ist schliesslich die Steuerelastizität der Unternehmensgewinne ein entscheidender Parameter. Diese gibt an, wie sich die Unternehmensgewinne anpassen, wenn sich die Steuerbelastung verändert.31 In dieser Grösse kulminieren sämtliche Verhaltensreaktionen der Unternehmen (z.B. durch Rechtsformwechsel, Abwanderung oder Gewinnverlagerungen ins Ausland). Eine Elastizität von z.B. -2 bedeutet, dass eine Erhöhung des Gewinnsteuersatzes um ein Prozent die Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer (oder die Gewinnsteuereinnahmen) um zwei Prozent reduziert. Die Elastizität kann sich dabei je nach Unternehmenstyp bzw. -funktion unterscheiden und kann zwischen bisher ordentlich besteuerten Gesellschaften und bisherigen Statusgesellschaften variieren.

Über die Ermittlung der Elastizitäten hinaus stellen sich weitere Herausforderungen:

 Aufgrund internationaler steuerpolitischer oder technologischer Entwicklungen kann sich die Mobilität der Steuerbasen ändern.

Dadurch nehmen dann auch die Elastizitäten zu bzw. ab.

 Finanzielle Auswirkungen über die Gewinnsteuer hinaus: Neben den direkten Effekten auf die Gewinnsteuereinnahmen stellen

sich auch indirekte beziehungsweise induzierte Effekte ein. Wandern beispielsweise reformbedingt Unternehmen ins Ausland ab, verzeichnen die bisherigen inländischen Zulieferer dieser Unternehmen Wertschöpfungseinbussen (indirekter Effekt). Werden als Folge des Unternehmenswegzugs Arbeitskräfte arbeitslos oder erleiden sie in der neuen Erwerbstätigkeit eine Lohneinbusse oder ziehen sie mit dem Unternehmen ins Ausland, entstehen Einkommenseinbussen bei den inländischen Beschäftigten, die sich bei der Einkommenssteuer oder bei der Mehrwertsteuer niederschlagen (induzierter Effekt).

 Langfristig wirkt sich eine veränderte Gewinnsteuerbelastung via die Investitionen und die Kapitalakkumulation aus. Sinkt

(steigt) die Steuerbelastung, nimmt der Kapitalstock zu (ab) und die Produktion wird kapitalintensiver (arbeitsintensiver). Dadurch erhöht (vermindert) sich die Arbeitsproduktivität. Entsprechend steigen (sinken) das BIP, das Lohnniveau und die Steuereinnahmen. Auch kann infolge einer Steuerreform die Innovationskraft einer Volkswirtschaft verändert werden, wenn sich wertschöpfungsstarke Branchen (nicht) ansiedeln. Kurzfristig sind diese Effekte gering, summieren sich aber über längere Zeiträume zu einem gewichtigen Effekt auf.

3.1.1.3 Studienergebnisse von Dritten im Umfeld der USR III

Im Umfeld der USR III sind verschiedene Studien entstanden, welche sich mit den finanziellen Auswirkungen dieser Reform befassen. Bei allen diesen Studien bildete die Abschaffung der Regelungen für Statusgesellschaften den Ausgangspunkt für ein Reformszenario. Darüber hinaus wurden in einigen Untersuchungen einzelne Elemente der USR III evaluiert.

Die früheste Studie von BSS und mundi consulting (2014)32 untersuchte die Auswirkungen eines Wegfalls der Regelungen für Statusgesellschaften. Unterstellt wurden dabei alternative Semi-Elastizitäten von 0, -1, -5, -10 und -20 Prozent. Die Untersuchung basiert auf 4 Reformszenarien (vgl. nachfolgende Tabelle). Die Studie konzentriert sich ganz auf die direkten Auswirkungen bei den bisherigen Statusgesellschaften. Im Vordergrund stehen alleine die fiskalischen Effekte bei der Gewinnsteuer. Ausgeklammert blieben folglich:

 indirekte Effekte auf die Nachfrage nach Leistungen der Zulieferer der abwandernden Gesellschaften oder Unternehmensaktivi-

täten;

31 Viele empirische Untersuchungen operieren mit der Semi-Elastizität statt der Elastizität. Diese gibt die prozentuale Veränderung der Bemessungsgrundlage bei einer Veränderung des Gewinnsteuersatzes um einen Prozentpunkt (statt einem Prozent) an.

32 BSS Vokswirtschaftliche Beratung AG /mundi consulting (2014) Studie Steuerkonflikt kantonale Unternehmenssteuerstrategie. http://www.bssbasel.ch/images/stories/bss-basel/downloads/b,s,s.-studie_steuerkonflikt_kantonale_unternehmenssteuerregime_schlussbericht_20140218.pdf