Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

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3.1.1.4 Einordnung der Studienergebnisse

Die betrachteten Untersuchungen unterscheiden sich teilweise deutlich im Hinblick auf die untersuchten Grössen, die Methodik, das unterstellte Szenario und den Zeithorizont. Die Spannweite der Ergebnisse lässt sich zumindest teilweise aufgrund der folgenden Unterschiede erklären:

 Fokus auf die Gewinnsteuereinnahmen oder die Gesamteinnahmen: Werden zusätzlich potenzielle Einnahmeausfälle durch

indirekte beziehungsweise induzierte Effekte berücksichtigt, erhöht sich der Finanzierungsbedarf, da ein Wegzug der Statusgesellschaften langfristig auch Einbrüche bei Vorleistungserbringern und somit auch Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer, der Mehrwertsteuer sowie den Sozialversicherungen induziert. Während BSS und mundi consulting (2014) von diesen Wirkungen abstrahiert, sind diese Effekte bei Chatagny et al. (2014; 2016) und BAKBasel (2017) berücksichtigt.

 Markträumung oder (permanente) Unterauslastung: Falls indirekte und induzierte Effekte modelliert werden, ist zu fragen, wie

stark diese ausfallen. Eine implizite Annahme der Untersuchung von BAKBasel (2017) ist, dass die durch den Wegzug der Statusgesellschaften induzierten Einnahmenrückgänge nicht anderweitig kompensiert werden können. Vermutlich dürfte aber ein Teil der Belegschaft von Statusgesellschaften diesen bei einer Abwanderung folgen und bei einem flexiblen Arbeitsmarkt sollten entlassene Arbeitnehmer bei Vorleistungserbringern mittelfristig eine alternative Beschäftigung finden können.

 Steuerelastizität der Unternehmensgewinne: Der unterstellten Steuerelastizität kommt eine entscheidende Bedeutung für die

enorme Spannbreite der Untersuchungsergebnisse zu, die von Mehreinnahmen bis zu kräftigen Mindereinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich reichen. Die unterstellten Steuerelastizitäten variieren zwischen -0.4 und minus unendlich.

Eine zentrale Frage ist demnach jene nach der „richtigen“ Elastizität der Unternehmensgewinne bzw. -steuereinnahmen in Bezug auf Änderungen bei der Gewinnsteuer. Empirische Untersuchungen zur Reagibilität von multinationalen Unternehmen auf Steuerbelastungsunterschiede ermitteln eine (Semi-)Elastizität von -0.5 bis -4.36 Unklar ist, inwiefern die Ergebnisse, die oft aus grossen OECD-Ländern gewonnen wurden und in denen auch langfristige Standortentscheide enthalten sind, auf die sehr mobilen Statusgesellschaften in der Schweiz übertragen werden können.

Die einzige Untersuchung, die explizit die Elastizität von Statusgesellschaften im Fokus hat, stammt von Brülhart und Staubli (2017)37. Die Studie analysiert den gewinnsteueraufkommensmaximierenden Steuersatz unter der Annahme, dass künftig nicht mehr zwischen mobilen und immobilen Unternehmen differenziert werden kann. Für immobile Unternehmen wird eine Steuerelastizität von -0.4 unterstellt. Für die mobileren Statusgesellschaften wird eine Elastizität von -2.1 bis -2.9 geschätzt. Statusgesellschaften reagieren somit etwa siebenmal so sensitiv wie ordentlich besteuerte Gesellschaften. Legt man den Befund aus ökonometrischen Untersuchungen zu anderen Ländern sowie aus der Studie von Brülhart und Staubli (2017) zugrunde, dürften Elastizitäten von weniger als -2 die potenziellen Mindereinnahmen unterschätzen, da eine solche für Statusgesellschaften wohl zu tief ist. Ebenso dürften Elastizitäten von mehr als -4 nur schwer zu rechtfertigen sein, da solch hohe Elastizitäten in der empirischen Forschung bisher eher selten geschätzt und – falls dies der Fall war – als Ausreisser interpretiert wurden.

Geht man davon aus, dass die Elastizität von Statusgesellschaften im Wertebereich von -2 bis -4 liegt, dann ist eine Streichung des Statusprivilegs ohne neue Sondermassnahmen nicht zielführend, wenn man die Minimierung der Mindereinnahmen als wichtiges Ziel der Steuerreform anerkennt. Eine allgemeine Senkung der Gewinnsteuer in allen Kantonen erweist sich aber ebenfalls als suboptimal. Wenn zumindest ein Teil der bisher ordentlich besteuerten Unternehmen nicht für neue, den internationalen Standards entsprechende Sonderregelungen qualifiziert und diese Sonderregelungen zugleich zumindest in einigen Kantonen eine tiefe Steuerbelastung für bisherige Statusgesellschaften sicherstellen können, erzeugt eine Lösung mit diesen Sonderregelungen weniger Mindereinnahmen als eine Lösung, die einzig auf einer allgemeiner Gewinnsteuersenkung basiert. Dabei ermöglicht der Steuerföderalismus massgeschneiderte Strategien für die einzelnen Kantone, was die Mindereinnahmen zusätzlich beschränkt, ohne dass Abstriche bei der Standortattraktivität in Kauf genommen werden müssen.

3.1.2 Finanzielle Auswirkungen der einzelnen Massnahmen

3.1.2.1 Abschaffung der Regelungen für Statusgesellschaften versus neue, international akzeptierte Sondermassnahmen

Die Abschaffung der Regelungen für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften erhöht für sich allein die Steuerlast für die betroffenen Unternehmen. Diese erhöhte Steuerlast vermindert sich, wenn die Gesellschaft von der Patentbox (Art. 24a E-StHG) und/oder den zusätzlichen F&E-Abzügen (Art. 25a E-StHG) profitiert, gemäss der Entlastungsbegrenzung (Art. 25b E-StHG) bei der Steuer von Kanton und Gemeinde wieder um maximal 70 Prozent.

Soweit die privilegiert besteuerten Gewinne einer bisherigen Statusgesellschaft nicht von der Patentbox profitierten können, unterliegen sie grundsätzlich der höheren ordentlichen Besteuerung. Zeitlich auf fünf Jahre beschränkt können diese Unternehmen jedoch noch vom tieferen Sondersatz für stille Reserven bei Verlust des kantonalen Steuerstatus profitieren oder allenfalls bei Statusaufgabe vor Inkrafttreten der Reform auch von einer altrechtlichen Aufdeckung stiller Reserven nach kantonalem Recht, um Überbesteuerungen entgegenzuwirken.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die effektive Steuerbelastung einer Holdinggesellschaft, einer typischen gemischten Gesellschaft und einer ordentlich besteuerten Gesellschaft vor der Reform in einem Tief- und in einem Hochsteuerkanton.

36 Vgl. De Mooij, R.A., Ederveen, S. (2008): Corporate Tax Elasticities: a Reader’s Guide to Empirical Findings. Oxford Review of Economic Policy, 24(4), 680-697. Feld, L.P., Heckemeyer, J.H. (2011): FDI and Taxation: a Meta-Study. Journal of Economic Surveys, 25(2), 233-272. Heckemeyer, J., Overesch, J.H. (2013): Multinationals Profit Response to Tax Differentials: Effect Size and Shifting Channels. ZEW Discussion Paper No 13-045.

37 Brülhart, M., Staubli, D. (2017): Die optimale Unternehmenssteuerreform: Auf drei Variablen kommt es an. http://www.hec.unil.ch/mbrulhar/papers/BrulhartStaubli.pdf