Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

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 induzierte Effekte, welche entstehen, weil die Einkommen, Gewinne und Steuern aus der weggebrochenen Wertschöpfung

dieser Gesellschaften nicht erneut in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden;

 Wanderungseffekte, welche – je nach Szenario – von einer eventuell veränderten Steuerbelastung für bisher ordentlich besteu-

erte Gesellschaften ausgehen;

 allfällige, schwer quantifizierbare dynamische Effekte aus der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte auf die Innovations-

kraft der Wirtschaft;

 Auswirkungen allfälliger neuer, international akzeptierter steuerlicher Sonderregelungen;

 potenzielle Mehreinnahmen durch Zuzüge aus dem Ausland.

Die Studie macht deutlich, wie stark die Ergebnisse – je nach Reformvariante – von den tatsächlichen Elastizitäten abhängen, welche die Standortverlagerungsentscheide der Unternehmen reflektieren. So können bei einem Wegfall der Regelungen für Statusgesellschaften je nach unterstellter Semi-Elastizität Mehr- oder Mindereinnahmen in Milliardenhöhe entstehen. Die Studie vermag zudem die – je nach Szenario – zum Teil sehr grossen Umverteilungseffekte zwischen den Kantonen aufzuzeigen. Fallen die Regelungen für Statusgesellschaften ohne jegliche neuen Sondermassnahmen weg, ist davon auszugehen, dass ein Teil der Bemessungsgrundlage aus Hoch- in Tiefsteuerkantone migrieren wird, wodurch sich die interkantonalen Disparitäten vergrössern könnten. Unterstellt man hohe Steuerelastizitäten, zeigt die Studie, dass weder die generelle 16-Prozent-Steuerbelastungs-Zentralisierungsstrategie (Szenario 2), noch die allgemeine 13-Prozent-Gewinnsteuersenkungsstrategie (Szenario 3) wirklich attraktive Ergebnisse verheissen.

Chatagny et al. (2014)33 evaluierten nicht nur die Einnahmeveränderungen bei den Statusgesellschaften, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen des Staates. Zudem wurden in ihrem Szenario kantonale Gewinnsteuersenkungen mit der Einführung einer (weiten oder engen) Patentbox kombiniert und in ihrem allgemeinen Gleichgewichtsmodell auch die dynamischen Wirkungen der Reform evaluiert. Würde man bei einer Elastizität von -1.1 lediglich die Statusgesellschaften abschaffen, resultierten Mindereinnahmen von etwa 3.8 Milliarden Franken. Der Unterschied zu BSS und mundi consulting, die bei einem solchen Szenario Mehreinnahmen schätzen, liegt darin, dass Chatagny et al. (2014) nicht nur die Einnahmen der Gewinnsteuer, sondern sämtliche Einnahmen (z.B. auch der Lohn- und Einkommenssteuer) betrachten und – anders als in der Untersuchung von BSS und mundi consulting – eine dynamische Berechnung durchführen. Bei Einführung einer Patentbox in Kombination mit kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen kann die Reform langfristig aufkommensneutral sein und selbst in der kurzen Frist liegen die Mindereinnahmen unter denen einer reinen Aufgabe der Regelungen für Statusgesellschaften.

In einer weiteren Untersuchung schätzten Chatagny et al. (2016)34 auf Basis desselben Modells die Auswirkungen der USR III auf makroökonomische Aggregate (z.B. BIP, Investitionen; Steuereinnahmen) für unterschiedliche Steuerelastizitäten von -0.4 bis -1.5. Eine weitere Neuerung zur Analyse von 2014 stellte der Einbezug der zinsbereinigten Gewinnsteuer als zusätzliches Instrument dar. Als Massnahmen zur Gegenfinanzierung wurden eine Anhebung des Teilbesteuerungsmasses bei Dividenden (Szenario 5) sowie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer betrachtet (Szenario 6). Die Analyse zeigt, dass die neuen Sondermassnahmen gegenüber einer alleinigen Aufhebung der Regelungen für Statusgesellschaften vorteilhaft sind. Dabei fällt der Vorteil umso grösser aus, je höher die Elastizität ist. Aus einer rein fiskalischen Perspektive ist die Einführung einer Patentbox schon bei sehr niedrigen Steuerelastizitäten von -0.4 zielführend. Generell werden durch die Einführung einer Patentbox und einer zinsbereinigten Gewinnsteuer die Wohlfahrt im Vergleich zu einem Szenario, in welchem lediglich die Statusgesellschaften abgeschafft werden, erhöht und die Mindereinnahmen begrenzt.

Die Studie von BAKBasel35 untersuchte u.a. die Folgen eines Scheiterns der USR III. Die Studie schätzte einen Wertschöpfungsverlust von 34 (kurzfristig) bis 160 Milliarden Franken (langfristig; direkte und indirekte Effekte). Zwischen 194 000 und 848 000 Arbeitsplätze seien gefährdet. Für die Einnahmen des Staates werden lediglich die direkten, d.h. die durch die Abwanderung der Statusgesellschaften entstehenden Mindereinnahmen ausgewiesen. Je nach Szenario ergeben sich bei den Sozialversicherungen Mindereinnahmen von 5.1 bis 22.3 Milliarden Franken und bei der Einkommenssteuer (sämtliche staatlichen Ebenen) von 2.7 bis 11.8 Milliarden Franken. Hinzu kämen Mindereinnahmen bei weiteren Steuern (insbesondere bei der Gewinnsteuer). Die Studie unterscheidet sich von den anderen Untersuchungen in mehreren Punkten. So werden die mobilen Unternehmen anhand der Ausland-Ausland-Verflechtung der Unternehmen gemäss Mehrwertsteuerstatistik bestimmt. Ein weiterer – und zentraler – Unterschied betrifft die Elastizität der mobilen Unternehmen. Da in den jeweiligen Szenarien davon ausgegangen wird, dass sämtliche in der Fallgruppe enthaltenen Unternehmen die Schweiz verlassen, wird implizit von einer Elastizität von minus unendlich ausgegangen. Dies erklärt die deutlich höheren Mindereinnahmen bei dieser Untersuchung im Vergleich zu den zuvor erwähnten Analysen.

33 Chatagny, F., Koethenbuerger, M., Stimmelmayr, M. (2014) Troisième réforme de l’imposition des entreprises: les effets économiques de l’introduction d’une licence box. KOF Analysen, No. 3.

34 Chatagny, F., Koethenbuerger, M., Stimmelmayr, M. (2016) Introducing an IP License Box in Switzerland: Quantifying the effects. KOF Working Papers, No. 416. http://e-collection.library.ethz.ch/eserv/eth:49868/eth-49868-01.pdf

35 BAKBasel (2017) Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III. Eine makroökonomische Wirkungsanalyse im Auftrag von economiesuisse. http://www.bakbasel.ch/publikationen/berichte-studien/berichtestudiendetail/date/2017/01/16/die-volkswirtschaftlichebedeutung-der-unternehmenssteuerreform-iii/