Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht

Beispiel 3: Verlust Box aufgrund steuerbarer Markenentgeld Reingewinn Box Reingewinn

Total steuerbarer Reingewinn 900900

Gewinn- und Kapitalsteuern100

Finanzerfolg -10 -1010

Liegenschaftserfolg -20 -2020

Beteiligungserfolg -70 -7070

übriger nicht auf Patent fallender Erfolg -100 -100100

700 800200

Patent bzw. Patent bzw. Patent bzw.

Produkt A Produkt B Produkt C Reingewinn je Patent 0 0 00

Reingewinn je Produkt 800 900 -200100

6% der zugewiesenen Kosten je Produkt -170 -120 -25 -25170

Markenentgelt -820 -800 0 -20820

Gewinn Box vor Gewichtung Nexus -190 -20 -22555

Nexusquotient 20.00% 60.00% 20.00% ermässigt besteuerter Gewinn Box -128 -4 -135 11 -62 Gewinn- und Kapitalsteuern -100 Verlustvortrag Box Folgeperiode0

Total Ermässigung Box 90% 0 -128 Total steuerbarer Gewinn900

VO Art. 2

VO Art. 3 Abs. 3 Bst. a - d

VO Art. 3 Abs. 1

VO Art. 4

Beispiel 4: Verlust Box Anwendung steuerbarer Nexusquotient Reingewinn Box Reingewinn

Total steuerbarer Reingewinn 900900

Gewinn- und Kapitalsteuern100

Finanzerfolg -10 -1010

Liegenschaftserfolg -20 -2020

Beteiligungserfolg -70 -7070

übriger nicht auf Patent fallender Erfolg -100 -100100

700 800200

Patent bzw. Patent bzw. Patent bzw.

Produkt A Produkt B Produkt C Reingewinn je Patent 0 0 00

Reingewinn je Produkt 800 900 -200100

6% der zugewiesenen Kosten je Produkt -170 -120 -25 -25170

Markenentgelt -220 -200 0 -20220

Gewinn Box vor Gewichtung Nexus 410 580 -22555

Nexusquotient 20.00% 60.00% 20.00% ermässigt besteuerter Gewinn Box -8 116 -135 11418

Gewinn- und Kapitalsteuern -100 Verlustvortrag Box Folgeperiode0

Total Ermässigung Box 90% 0 -8 Total steuerbarer Gewinn900

VO Art. 2

VO Art. 3 Abs. 3 Bst. a - d

VO Art. 3 Abs. 1

VO Art. 4

In den Beispielen 2b, 3 und 4 führt ein Verlust über alle Produkte hinweg dazu, dass in der laufenden Steuerperiode keine ermässigte Besteuerung erfolgt. Ein echter Verlust in der Patentbox ist nur im Beispiel 2b gegeben. Eine Gewichtung dieses Verlusts mit dem Nexusquotienten und eine anschliessende Reduktion dieses Verlusts aufgrund der Ermässigung von 90 Prozent würden dazu führen, dass ein Reingewinn versteuert werden müsste, der höher ist als der vor Anwendung der Patentbox ausgewiesene steuerbare Reingewinn. Eine solche