Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/72: Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung · 11 Seiten
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3. Finanzielle oder volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die Verordnungsänderungen haben keine nennenswerten finanziellen oder volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
4. Umsetzung
Die Totalrevision der Quellensteuerverordnung wird auf tieferer Stufe zu weiteren Präzisierungen sowie Vereinheitlichungen führen und damit Vereinfachungen in der Praxis ermöglichen. Hierzu wird ein entsprechendes Kreisschreiben erarbeitet. Es ist vorgesehen, die Gesetzesrevision mitsamt den Verordnungen und dem genannten Kreisschreiben auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.