Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005
aktuelle Entwicklungen oder sich verändernde Randbedingungen flexibler reagieren zu können.
Angebotsverbesserungen und Massnahmen. Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden ist mit den vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen im Personen- und Güterverkehr einverstanden. Viele Teilnehmende regen an, zusätzliche Angebote sowie die Realisierung und teilweise auch die Planung zusätzlicher Infrastrukturmassnahmen in den Ausbauschritt aufzunehmen. Mehrfach genannt werden der Teil- oder Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels (LBT), die Grimselbahn, Angebotsausbauten in der Westschweiz, der Ausbau von Publikums- und Güterverkehrsanlagen und die Realisierung zusätzlicher neuer Haltestellen, die Finanzierung der Planung bzw. Projektierung des Herzstücks Basel, des Durchgangsbahnhofs Luzern sowie Planungen der Direktverbindung Aarau–Zürich, des dritten Juradurchstichs, der Ausbau der Nord-Süd-Achse am Gotthard und der Strecke Evian-les-Bains–St-Gingolph.
Die Zuscheidung der vorhandenen Kapazitäten auf den (internationalen) Personenfernverkehr, den Regionalverkehr und den Güterverkehr wird sowohl für die Variante AS 2030 als auch für die Variante AS 2035 kontrovers beurteilt. Die einen Stellungnehmenden begrüssen ausdrücklich die umfassende Berücksichtigung des Güterverkehrs in der Vorlage, die anderen sehen durch den Güterverkehr den Ausbau des Regionalverkehrs gefährdet. Wieder andere bemängeln die Beeinträchtigung des Regionalverkehrs durch den (internationalen) Personenfernverkehr. Von einigen Teilnehmenden wird bemängelt, dass in der Ostschweiz ein verbindliches und zwischen allen Partnern abgestimmtes Angebotskonzept fehlt und die entsprechende Variantendiskussion noch nicht abgeschlossen werden konnte. Einige Teilnehmende regen an, dass Reserven für heute nicht vorhersehbare Massnahmen und Einzelinvestitionen, insbesondere zusätzliche Haltestellen vorgesehen werden. Zudem regen einige Teilnehmende an, für neue Haltestellen künftig den Planungsprozess zu verkürzen.
Finanzierung durch Dritte. Die Frage der Finanzierung der Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern und Projektierung des Herzstücks Basel durch Dritte mit einer allfälligen nachträglichen Erstattung der Investitionsbeiträge ist umstritten und wird sehr kontrovers diskutiert.
Die Standortkantone der beiden Projekte lehnen die Drittfinanzierung in der vorgeschlagenen Form ab. Für den Kanton LU würden sich nicht mehrheitsfähige Finanzierungskosten und Finanzierungsrisiken auf unbestimmte Zeit ergeben, und der Kanton BS erachtet es als nicht akzeptabel, dass das Risiko einer Vorfinanzierung auf Dritte abgewälzt wird. Andere Kreise lehnen die Finanzierung durch Dritte auf eigenes Risiko ab, da dies dazu führen kann, dass künftige Ausbauschritte im Voraus bereits festgelegt werden und das Instrument der Drittfinanzierung hauptsächlich grösseren und finanzkräftigen Kantonen oder Regionen offen stünde.
Die Teilnehmenden, welche die Finanzierung durch Dritte prinzipiell begrüssen, erachten es als wenig zielführend, dieses Instrument nur auf die beiden oben genannten Massnahmen zu beschränken. Umgekehrt halten andere Kreise genau diese Beschränkung für sinnvoll. Einige Teilnehmende regen an, dass nur die Projektierung, nicht aber der Bau durch Dritte auf eigenes Risiko vorfinanziert werden darf. Viele Teilnehmende schlagen vor, einen Kriterienkatalog zur Auswahl von Projekten, welche sich für Drittfinanzierung eignen, verbindlich festzulegen.
Grundsätzlich wird eine gesetzliche Regelung der Kostentragung der Investitionskosten begrüsst. Zudem wird das Vorliegen eines langfristigen Zielkonzepts von einigen Teilnehmenden als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Drittfinanzierung erachtet. Damit würde die Aufwärtskompatibilität der durch Dritte finanzierten Massnahmen sichergestellt. Kontrovers beurteilt wird die Frage, wer als Dritter finanzielle Mittel zur Verfügung stellen kann, und ob dieser das Risiko vollständig selber tragen muss, oder ob er in der einen oder anderen Form eine
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