Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

ow, FDP, glp, SPS), 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, Städteverband, SAB), 4 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SGB, Travail.Suisse), 25 angeschriebene Transportunternehmen, 21 angeschriebene Organisationen sowie 72 weitere Stellungnehmende.

Mehrere Teilnehmende begrüssen explizit die Stossrichtung, den Überlastabbau und nicht die Fahrtzeitverkürzung zu priorisieren (u.a. Kantone AI, AG sowie Travail.Suisse, ZB), andere äussern sich eher kritisch gegenüber dieser Priorisierung (u.a. Kanton BS) oder wünschen eine differenzierte Betrachtung (u.a. SAB, SGV, SOB). In Anbetracht dessen, dass Fahrtzeitgewinne kein Hauptziel sind, stellen verschiedene Teilnehmende die positive Wirkung der Reisezeitverkürzung in der Bewertungsmethodik in Frage (u.a. Kanton AG sowie KöV NWCH, Planungsregion NWCH). Andere Teilnehmende fordern (u.a. Kanton ZG) eine stärkere Berücksichtigung der Betriebsstabilität oder wünschen ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis als Zielsetzung. Economiesuisse regt an, auch effizienzsteigernde und allenfalls verkehrslenkende Massnahmen regelmässig zu prüfen und fordert, die Auslastung im Personenverkehr mit technischen und organisatorischen Massnahmen zu verbessern. Dabei soll die Rentabilität stärker gewichtet werden. Zusätzlich sollen alternative, intermodale Lösungen für den Verkehr auf weniger benützten und weniger rentablen Linien zur Diskussion gestellt werden können (Bus, Bus auf Verlangen, Ride-Sharing, usw.).

Regio Basiliensis unterstützt den Ansatz der Attraktivitätssteigerung im Fern- und Regionalverkehr durch Angebotsverdichtung innerhalb urbaner Zentren. Einige Stellungnehmende wünschen eine Ergänzung der Leitsätze dahingehend, dass Attraktivitätssteigerungen nicht nur durch Angebotsverdichtungen in ausgewählten Korridoren und urbanen Zentren, sondern auch durch neue Angebote erfolgen können (u.a. Kantone BS, BL sowie SVI). Dies soll dazu beitragen, die bevorzugte Betrachtung von Regionen und Strecken, die bereits über ein sehr gutes und stark nachgefragtes Angebot verfügen, zu vermeiden und neue Angebote angemessen zu berücksichtigen. Andere wünschen Mindestvorgaben für das Angebot im Fernverkehr (u.a. Kanton BE sowie IGöV Bern). Weitere Teilnehmende (u.a. SVI, FSU) regen an, die Schnittstelle zwischen Fern- und Regionalverkehr stärker zu berücksichtigen und einen zusätzlichen Leitsatz zur Optimierung der Knotenstruktur zu formulieren.

Der Kanton VS unterstützt die Zielsetzung, dass die Erreichbarkeit der Tourismusregionen und die Grundversorgung ländlicher Räume sichergestellt werden, betont dabei aber die Wichtigkeit einer ausreichenden Angebotsdichte. Von OVT werden Aussagen zum Freizeitverkehr vermisst. Die Grimselbahn AG vermisst als Leitsatz den Fokus auf die Bündelung von Infrastrukturen.

Einige Teilnehmende merken an, dass der Güterverkehr insgesamt zu wenig berücksichtigt werde (u.a. SES) oder fordern die Sicherstellung ausreichender Trassenkapazitäten für den Personen- und/oder Güterverkehr (u.a. glp, SGV, IG DHS). Aus Sicht mehrerer Teilnehmer fehlt beim Güterverkehr insbesondere der konkrete Bezug zum Verlagerungsziel im Transitverkehr (u.a. Grüne, Alpen-Initiative, IGöV Bern, SAB, BLS). Andere fordern die explizite Erwähnung des Transitverkehrs im vierten Leitsatz (u.a. Kanton BE, NE sowie CTSO, transN, WBB). Der Kanton FR ist der Ansicht, dass den Planungen für den Güterverkehr ein realistischer Bedarf zugrunde gelegt werden muss und keine Kapazitätsreserven vorgehalten werden dürfen, die dem Wachstum des Personenverkehrs entgegenstehen.

Mehrere Teilnehmende (u.a. Kanton BL sowie SPS, Städteverband) wünschen die Berücksichtigung resp. die Ergänzung des konkreten Bezugs zu raumplanerischen Zielsetzungen bei der weiteren Entwicklung der Bahninfrastruktur. Genannt werden insbesondere die Ziele «haushälterischer Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen», «Verdichtung nach Innen» und «Erschliessung von Standorten von hoher Nutzung mit einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmittel».

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