Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten

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AS 2030/35

Das Ergebnis der volkswirtschaftlichen Betrachtung zeigt, dass der Nutzen und die Kosten der Variante Ausbauschritt 2035 mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1.6 deutlich grösser ist als 1 und ein besseres Ergebnis erzielt als die Variante Ausbauschritt 2030.

Die aufgrund der zusätzlichen Angebote erzielten Einnahmen der Infrastrukturbetreiber (Trassengebühren) decken den zusätzlichen Aufwand (Betriebs-, Energie- und Unterhaltskosten) nicht vollumfänglich. Die Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Betrachtung zeigen, dass die Ergebnisveränderung für die Infrastrukturbetreiber mit der Variante Ausbauschritt 2035 -11 Millionen Franken pro Jahr beträgt. Die Abschreibungen auf Neuinvestitionen betragen rund -190 Millionen Franken pro Jahr. Die Ergebnisveränderung inklusive Abschreibungen beträgt für die Infrastrukturbetreiber mit der Variante Ausbauschritt 2035 -201 Millionen. Franken pro Jahr (dies entspricht einem Anstieg der ungedeckten Kosten der Infrastrukturbetreiber um rund 6%). Diese zusätzlichen ungedeckten Kosten der Infrastrukturbetreiber sind in der BIF-Langfristplanung eingestellt und werden über die Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Infrastrukturbetreiber finanziert werden.

In der Regel ist in jedem Neubauprojekt ein Anteil Erneuerung der bestehenden Infrastruktur enthalten. Um die für die LV-Perioden 2021-2032 geplante Erneuerungsinvestitionen nicht doppelt zu budgetieren (Umsetzungs- und Leistungsvereinbarung), wird der Anteil der planmässigen Erneuerungsinvestitionen von den Ausbauinvestitionskosten abgezogen. Somit wird sichergestellt, dass der Verpflichtungskredit zum Ausbauschritt 2030/35 nur Ausbaukosten enthält. Die Kosten für den planmässigen Substanzerhalt der Infrastruktur33 in den LV-Perioden 2021-2032 beträgt bei der Variante Ausbauschritt 2035 bei der SBB34 voraussichtlich rund 684 Millionen Franken und rund 439 Millionen Franken bei den Privatbahnen.

Die betriebswirtschaftliche Ergebnisänderung für den Fernverkehr ist mit -75 Millionen Franken pro Jahr negativ. Dies ist vor allem auf die erhöhten Betriebskosten und die geringeren Markterlöse zurückzuführen, welche die Kapazitätsausbauten in der West- und Zentralschweiz vorerst ermöglichen. Im Rahmen der weiteren Arbeiten werden die Angebotskonzepte weiter vertieft und bis zur Übergabe der Botschaft ans Parlament wirtschaftlich optimiert.

Für die Abgeltungen von neuen Angeboten im Regionalverkehr entstehen für Bund und Kantone insgesamt zusätzliche Kosten von rund 47 Millionen Franken pro Jahr, davon 30 Millionen Franken für die Angebotsverbesserungen der S-Bahn in Zürich.35

Das Ergebnis für den Güterverkehr verbessert sich um gut 25 Millionen Franken pro Jahr. Dies ist vor allem auf die Qualitätsverbesserungen und den Kapazitätsausbau für den Güterverkehr insbesondere durch die Güterexpresstrassen auf der West-Ost-Achse zurückzuführen.

Kennzahlen Ergebnis

Investitionskosten für Angebotsausbau [Mio. CHF]369'479

Volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis 1.6

Ergebnisveränderung Infrastruktur (ohne Abschreibung auf Neuinvestitionen) [Mio. CHF/a] -11

Ergebnisveränderung Infrastruktur (inkl. Abschreibung auf Neuinvestitionen) [Mio. CHF/a] -201 Planmässige Erneuerungsinvestitionen im Rahmen der LV 2021-2032 [Mio. CHF] 1'123 Ergebnisveränderung Fernverkehr [Mio. CHF/a] -75 Zusätzliche Abgeltungen Regionalverkehr [Mio. CHF/a]47

Ergebnisveränderung Güterverkehr [Mio. CHF/a]25

Tabelle 13: Wirtschaftliche Kennzahlen Variante Ausbauschritt 2035

2.1.9.6 Angebote und Nutzen grenzüberschreitender Verkehr

Im grenzüberschreitenden Verkehr sind in Variante Ausbauschritt 2035, im Vergleich zu Variante Ausbauschritt 2030, keine zusätzlichen Massnahmen vorgesehen (vgl. dazu Kapitel 2.1.8.6).

2.1.9.7 Angebote und Nutzen betriebliche Anlagen

Die Erläuterungen zu den betrieblichen Anlagen für den Personen- und Güterverkehr sind in den Ausführungen zu Variante Ausbauschritt 2030 dargelegt (vgl. Kapitel 2.1.8.7). Sie gelten grundsätzlich auch für Variante Ausbauschritt 2035.

Publikumsanlagen

Zusätzlich zu den Massnahmen der Variante Ausbauschritt 2030 können mit der Variante Ausbauschritt 2035 Kapazitätsengpässe und Sicherheitsprobleme beim Zugang zur Bahn im Bahnhof Basel SBB behoben werden. Die Variante Ausbauschritt 2035 ermöglicht somit bei den Publikumsanlagen37 die dringendsten Kapazitätsengpässe sowie die Problematik des barrierefreien und sicheren Bahnzugangs zu lösen. Die punktuellen Überbrückungsmassnahmen im Bahnhof Zürich Stadelhofen, welche in Variante Ausbauschritt 2030 vorgesehen sind, erübrigen sich mit der Variante Ausbauschritt 2035, da bei den Massnahmen der SBB ein Vollausbau mit 4. Perron im Bahnhof Stadelhofen vorgesehen ist.

Die einzige zusätzliche in der Variante Ausbauschritt 2035 enthaltene Massnahme ist in der folgenden Tabelle fett und kursiv gedruckt.

33 nach KPFV Art. 5 Abs. 1a

34 Die Streckensanierungskosten für die Modernisierung der Linie Neuchâtel-La-Chaux-de-Fonds sind mitberücksichtigt.

35 Das gemeinsam bestellte und abgegoltene Angebot im Regionalverkehr von Bund und Kanton beliefen sich 2015 auf 1.84 Mrd. Franken.

36 ohne Investitionskosten für betriebliche Anlagen, grenzüberschreitende Massnahmen, Einzelinvestitionen, Planung, Studien und Projektaufsicht.

37 gemäss Anhang der KPFV zu Art. 5 Abs. 3