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Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 20 Seiten
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3.2 Systemgrenzen
Die Systemgrenzen des Projektes oder Programmes müssen die Heizzentrale, das Wärmenetz und alle Bezüger, eingehende Energieflüsse, sowie die aus dem Projekt resultierenden Emissionen umfassen.
3.3 Referenzszenario
1. In der Beschreibung des Projektes oder Programmes sind mindestens zwei plausible alternative Szenarien zum Projekt respektive Programm darzustellen.
2. In diesen müssen mindestens die folgenden Situationen beschrieben werden:
a. die Fortführung der bestehenden Situation, ohne Umsetzung des Projektes oder Programmes; und
b. der projektierte Wärmeverbund, aber ohne Einnahmen aus Bescheinigungen.
3. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Szenarien sind in der Beschreibung des Projekts oder Programmes darzulegen, wobei das wahrscheinlichste Szenario als Referenzszenario gewählt wird.
3.4 Berechnung der Referenzemissionen
Die jährlichen Gesamtemissionen in der Referenzentwicklung sind wie folgt zu berechnen:
REy = REneu,y + REbestehend,y (1)
dabei bedeuten:
REy Emissionen des Referenzszenarios im Jahr y [tCO2eq].
REneu,y Emissionen des Referenzszenarios von neuen Bezügern im Jahr
y [tCO2eq].
REbestehend,y Emissionen des Referenzszenarios von bestehenden Bezügern
im Jahr y [tCO2eq].
Die einzelnen Terme sind wie folgt zu berechnen:
REneu,y = ∑i W1,i,y * EFWV
dabei bedeuten:
W1,i,y Erwartete Wärmelieferung an neue Bezüger ohne Neubauten und
ohne abgabebefreite Unternehmen des Wärmenetzes im Jahr y