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Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 20 Seiten
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[MWh]; dieser Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
i Alle neuen Bezüger ohne Neubauten und von der CO2-Abgabe
befreite Unternehmen.
EFWV Pauschaler Emissionsfaktor des Wärmeverbundes
= 0,2 tCO2eq/MWh.
REbestehend,y = (PWy – (∑i W1,i,y + ∑j W2,j,y) * 1/(1-WVN)) * EF * RFy
dabei bedeuten:
PWy Erwartete ins Wärmenetz eingespeiste Wärme [MWh]; dieser
Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
W2,j ,y Erwartete Wärmelieferung an Neubauten und von der CO2-
Abgabe befreite Unternehmen j im Jahr y [MWh]; dieser Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
j Alle am Wärmeverbund angeschlossenen Neubauten und von
der CO2-Abgabe befreite Unternehmen, d.h. bestehende und neue Anschlüsse.
WVN Pauschaler Abzug für Wärmeverluste des Wärmenetzes von
30%.
EF Emissionsfaktor des Wärmeverbundes, abhängig von der Art des
zu ersetzenden zentralen Heizkessels:
EF = EFGas / 90% wenn ein Erdgaskessel ersetzt wird
EF = EFHeizöl / 85% wenn ein Heizölkessel ersetzt wird
EF = EFStrom / 400% wenn eine Wärmepumpe ersetzt wird.
EF Emissionsfaktor Erdgas = 0,00205 tCO eq/Nm3.
Gas2
EFHeizöl Emissionsfaktor Heizöl = 2,65 tCO2eq/1000 l.
EF Emissionsfaktor Strom = 29,8 * 10-6tCO eq/kWh.
Strom2
RFy Referenzfaktor des Jahres y: 70% wenn y > Installations-
jahr des alten Kessels + 20 Jahre, sonst 100%.
3.5 Berechnung der Projekt- oder Programmemissionen
Die jährlichen Gesamtemissionen aus dem Projekt oder Programm sind wie folgt zu berechnen:
PEy = PEHZ,y + PEKVA,y (2)