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Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 20 Seiten

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[MWh]; dieser Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.

i Alle neuen Bezüger ohne Neubauten und von der CO2-Abgabe

befreite Unternehmen.

EFWV Pauschaler Emissionsfaktor des Wärmeverbundes

= 0,2 tCO2eq/MWh.

REbestehend,y = (PWy – (∑i W1,i,y + ∑j W2,j,y) * 1/(1-WVN)) * EF * RFy

dabei bedeuten:

PWy Erwartete ins Wärmenetz eingespeiste Wärme [MWh]; dieser

Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.

W2,j ,y Erwartete Wärmelieferung an Neubauten und von der CO2-

Abgabe befreite Unternehmen j im Jahr y [MWh]; dieser Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.

j Alle am Wärmeverbund angeschlossenen Neubauten und von

der CO2-Abgabe befreite Unternehmen, d.h. bestehende und neue Anschlüsse.

WVN Pauschaler Abzug für Wärmeverluste des Wärmenetzes von

30%.

EF Emissionsfaktor des Wärmeverbundes, abhängig von der Art des

zu ersetzenden zentralen Heizkessels:

EF = EFGas / 90% wenn ein Erdgaskessel ersetzt wird

EF = EFHeizöl / 85% wenn ein Heizölkessel ersetzt wird

EF = EFStrom / 400% wenn eine Wärmepumpe ersetzt wird.

EF Emissionsfaktor Erdgas = 0,00205 tCO eq/Nm3.

Gas2

EFHeizöl Emissionsfaktor Heizöl = 2,65 tCO2eq/1000 l.

EF Emissionsfaktor Strom = 29,8 * 10-6tCO eq/kWh.

Strom2

RFy Referenzfaktor des Jahres y: 70% wenn y > Installations-

jahr des alten Kessels + 20 Jahre, sonst 100%.

3.5 Berechnung der Projekt- oder Programmemissionen

Die jährlichen Gesamtemissionen aus dem Projekt oder Programm sind wie folgt zu berechnen:

PEy = PEHZ,y + PEKVA,y (2)