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Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 20 Seiten
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PEKVA,y Erwartete Projektemissionen durch die Ver-
wendung von Abwärme aus einer KVA im Jahr y [tCO2eq].
EFKVA Emissionfaktor KVA = 188.83 g
CO2eq/kWh.
WKVA,y Vom Wärmeverbund genutzte Wärmemenge
aus Abwärme der KVA, welche aus Abfall erzeugt wurde, der nicht dem Entsorgungsauftrag der KVA unterliegt [kWh]; dieser Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
energetischer Nutzungsgrad Der energetische Nutzungsgrad muss von der
KVA bestimmt und ausgewiesen werden.
3.6 Berechnung der Emissionsverminderungen
Die jährlichen Emissionsverminderungen sind wie folgt zu berechnen:
ERy = REy - PEy (5)
dabei bedeuten:
ERy Emissionsverminderungen im Jahr y [tCO2eq].
REy Emissionen des Referenzszenarios im Jahr y [tCO2eq].
PEy Projektemissionen des Wärmeverbundes im Jahr y
[tCO2eq].
4. Anforderungen an das Monitoringkonzept
1. Für Projekte und Programme nach diesem Anhang sind im Monitoringbericht die in Ziffer 4.1-4.8 aufgeführten Messwerte und Belege beizulegen.
2. Die Berechnung der Emissionsverminderungen muss anhand der Messwerte bestimmt werden.
4.1 Wärmebezügerliste
1. Dem Monitoringbericht ist eine Liste aller Wärmebezüger mit der in der Monitoringperiode gelieferten Menge an Wärme in MWh beizulegen; die Menge an Wärme in MWh ist jeweils nach Kalenderjahr aufzuschlüsseln.
2. Für Neubauten und von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen nach Artikel 96 Absatz 2 sind Namen und Adressen anzugeben.