Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten

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Änderungsbedarf bei kantonalen Rechtsgrundlagen: Die vorliegende BZG-Revision

wird Änderungen bei den kantonalen Rechtsgrundlagen nach sich ziehen. Der genaue Änderungsbedarf ist derzeit noch nicht geklärt und wird erst analysiert, sobald die Botschaft vorliegt. Beim Festlegen des Zeitpunktes des Inkrafttretens ist zu berücksichtigen, dass den Kantonen eine angemessene Frist (15 Monate nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist) für die Anpassung ihrer kantonalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung steht.

Finanzielle Auswirkungen: Gemäss dem erläuternden Bericht führen die Änderungen in finanzieller Hinsicht teilweise zu einer Entlastung und teilweise zu einer zusätzlichen Belastung der Kantone, wobei sich diese beiden Auswirkungen insgesamt die Waage halten dürften. Für die Beurteilung der verschiedenen Vorhaben und zur Finanzplanung sind die Kantone dringend auf präzise Angaben zu den finanziellen Auswirkungen angewiesen. Die Kostenfolgen sind deshalb transparent und präzise aufzuzeigen.

Kanton NE

Kostentragung/-aufteilung: Grundsätzlich ist das Prinzip "Wer zahlt, befiehlt“ anzuwenden. Es ist daher nicht akzeptabel, dass Kosten für aufgezwungene Entscheide überwälzt werden, für die auch noch keine definitiven Konzepte vorliegen. Es besteht der Eindruck eines "Blankoschecks“, insbesondere in den Bereichen Schutzräume, PISA und Polyalert. Es sind zahlreiche Lastenübertragungen auf die Kantone ohne genaue Überprüfung vorgesehen. Der erläuternde Bericht sollte diesbezüglich transparenter sein. Das Argumentarium zu den finanziellen Auswirkungen für die Kantone ist unzureichend.

Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme: Der Gesetzesentwurf kann nur akzeptiert werden, wenn die Kosten klar und eindeutig ausgewiesen werden. Die Kosten wurden bislang nicht mit ausreichender Genauigkeit vorgelegt. Der Bund hat ein Verfahren zu definieren, mit dem Umfang und Etappierung der verschiedenen Vorhaben sowie die daraus resultierenden Kosten bestimmt werden können.

ABC-Stützpunkte: Schnittstellen zwischen den Partnerorganisationen müssen klarer ausgeführt werden. Dabei geht es insbesondere um die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten für den ABC-Schutz. Es sollte klarer zum Ausdruck gebracht werden, ob ein nationaler ABC-Stützpunkt oder interkantonale ABC-Stützpunkte eingerichtet werden sollen oder ob dies den Kantonen überlassen werden soll.

Kanton SG

Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme: Weder der Gesetzesentwurf noch der erläuternde Bericht enthält verbindliche Aussagen zu den Kostenfolgen für die Kantone. Zumindest im erläuternden Bericht sind jedoch die Kosten zwingend für jeden einzelnen Kanton detailliert auszuweisen. Diese Angaben sind für das Gelingen des Projekts unerlässlich, denn nur so können die Kantone die Kosten in ihre jeweilige Aufgaben- und Finanzplanung und ihr Budget aufnehmen.

Gesundheitswesen: Für die Wiedereinführung eines Sanitätsdienstes im Zivilschutz fehlen die Entscheidungsgrundlagen. Aus diesem Grund werden die vorgesehenen Änderungen abgelehnt. Ein entsprechendes Gesamtkonzept muss zwingend mit den Gesundheitsdepartementen der Kantone erarbeitet werden.

Dienstpflichtsystem Zivilschutz: Die Absicht, das Dienstpflichtsystem des Zivilschutzes