Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten

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Bundessystem sind die Aufgaben zwischen dem Bund und dem Kanton neu festzulegen. Die Aufgabenteilung fehlt im erläuternden Bericht und ist aufzuführen. Dabei soll auch aufgezeigt werden, wie die Kantone für allfällige Leistungen zugunsten von Polyalert entschädigt werden. Es wird aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen abgelehnt, Polyalert zum Bundessystem zu machen.

Verwendung Ersatzbeiträge: Die vorgesehene abschliessende Regelung der Verwendung der Ersatzbeiträge, insbesondere deren Verwendung für die Rückbauten der Schutzanlagen, wird abgelehnt. Die bisherigen Regelungen sind beizubehalten und die Rückbaukosten der technischen Schutzbausysteme sind weiterhin vom Bund zu tragen.

Sanitätsdienst im Zivilschutz: Die Wiedereinführung eines Sanitätsdiensts im Zivilschutz wird abgelehnt. Es liegen keine genügenden konzeptionellen Grundlagen darüber vor, ob und inwiefern das Gesundheitswesen bei schweren Katastrophen, Notlagen oder einem bewaffneten Konflikt auf die Unterstützung durch den Zivilschutz angewiesen ist. Diese Grundlagen müssten vorgängig zu einer Gesetzesrevision erarbeitet werden.

Kanton VD

ABC-Stützpunkte: Die interkantonalen ABC-Stützpunkte sind zu streichen, da im ABC-Bereich die Leistungen und das Material sehr rasch zur Verfügung stehen müssen. Interkantonale ABC-Stützpunkte können diese Leistungen nicht erbringen. Jedoch hat der Bund die Beschaffung von ABC-Material durch die Kantone zu unterstützen.

Kompetenzen/Verantwortlichkeiten: Vermehrt sollen auf Bundesebene Vorschriften erlassen und Kompetenzen übernommen werden (insbesondere bei den Kommunikationssystemen, dem Informationsaustausch und Zivilschutzmaterial). Dadurch könnten den Kantonen Leistungen auferlegt werden, ohne dass ihren Ressourcen und politischen Absichten Rechnung getragen wird. Ein solches Vorgehen ist unangemessen. Es ist zudem nicht akzeptabel, dass dem BABS Kompetenzen übertragen werden, ohne dass deren Rahmen im Detail geregelt wird. Dies kommt einem "Blankoscheck" gleich und entzieht den Kantonen ihren Handlungsspielraum.

Der Bundesrat überträgt den Kantonen bestimmte Lasten und Kosten, ohne sich zu vergewissern, dass die Kantone diese auch tragen können. Gleichzeitig werden dem BABS zahlreiche Aufgaben und Kompetenzen übertragen. Die Kantone müssen weiterhin über gewisse Kompetenzen verfügen, während das BABS die Koordination zwischen den Kantonen gewährleisten soll. Ausserdem müssen die Prozesse bei gemeinsamen Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen umschrieben werden.

Finanzen: Es sind zahlreiche Lastenübertragungen auf die Kantone vorgesehen, ohne dies genau zu überprüfen und ohne Rücksprache mit den Kantonen. Der erläuternde Bericht sollte diesbezüglich transparenter sein. Das Argumentarium zu den finanziellen Auswirkungen für die Kantone ist unzureichend. Hinsichtlich der Kommunikationssysteme ist im erläuternden Bericht auch von einer Entlastung der Kantone die Rede. Dies ist nicht klar, denn die entsprechenden Ausgaben werden gegenwärtig von den Kantonen noch nicht getragen und die vorgesehenen neuen Kommunikationssysteme wären für die Kantone mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es ist daher nicht akzeptabel, dass Kosten für aufgezwungene Entscheide überwälzt werden, für die auch noch keine definitiven Konzepte vorliegen (Schutzräume, PISA, Polycom, Polyalert usw.).