Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten
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Schutzbauten: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, die Anzahl Infrastrukturen des Bevölkerungsschutzes zu reduzieren, auch wenn die SP in diesem Punkt weitergehen möchte. Die heutige und absehbar auch die künftige Risikolandschaft Schweiz erfordert eine deutlich geringere Anzahl an Schutzanlagen. Diese Einsicht muss noch konsequenter umgesetzt werden.
Interkantonale Stützpunkte: Indem spezialisierte personelle und materielle Mittel in interkantonalen Stützpunkten zusammengelegt werden, lassen sich Kosten sparen, Doppelspurigkeiten vermeiden und die Wirksamkeit des Gesamtsystems steigern. Dieser Effekt wird zusätzlich erhöht, wenn der Zivilschutz konsequent Interoperabilitätskriterien erfüllt und so jederzeit interkantonal eingesetzt werden kann.
SVP
Regelungsdichte/Detaillierungsgrad: Die SVP steht der Revision sehr kritisch gegenüber. Fragen wirft insbesondere die Regelungsdichte auf. Das revidierte BZG soll 23 Artikel mehr aufweisen als das geltende BZG. Es wäre jedoch eher eine Verschlankung angezeigt. So werden im geltenden BZG die Aufgaben des Bundes und der Kantone in je einem Artikel geregelt. Neu werden dafür zwei ganze Kapitel beansprucht. Dieser Detaillierungsgrad ist für ein Bundesgesetz nicht angebracht. Auch bezüglich Kompetenzdelegationen an den Bundesrat ist der Entwurf zu grosszügig gehalten: Während das geltende BZG noch 21 solche Delegationen vorsieht, sind es im Entwurf nicht weniger als 35. Hier wäre mehr Zurückhaltung angezeigt.
Spezialisierte Einsatzorganisationen: Die Schaffung einer Grundlage für weitere spezialisierte Einsatzorganisationen ist fragwürdig. Es ist zu befürchten, dass hier noch mehr behördliche Stellen geschaffen werden, die weniger dem Schutz der Bevölkerung als dem Ausbau der Verwaltung zuträglich sind.
Nationales sicheres Datenverbundsystem: Die für die Realisierung veranschlagten Investitionskosten in der Höhe von rund 150 Mio. sind eindeutig zu hoch. Zu dieser Summe kommen noch alle acht Jahre etwa 80 bis 90 Mio. für den Werterhalt hinzu. Es ist zu befürchten, dass der Bund hier einmal mehr für ein Informatikprojekt viel mehr Ressourcen aufwendet, als eigentlich nötig wären.
Städteverband
Mobile Sicherheitskommunikation: Die Städte unterstützen Bestrebungen, welche eine zukünftige Mobile Sicherheitskommunikation (MSK) fördern und ermöglichen. Die Ereignisdienste sind bereits im Tagesgeschäft in normalen Lagen auf dezidierte und mobile Breitbandkommunikation angewiesen.
Im Hinblick auf die vorgesehene Ablösung von Polycom ca. 2030 sind die gesetzlichen Bestimmungen so anzulegen, dass den Behörden und Organisationen mit Rettungs- und Sicherheitsaufgaben (BORS) nach der Ablösung ein neues Kommunikationssystem auf der Basis von MSK zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere sind die privaten Provider von Mobilfunknetzen über gesetzliche Bestimmungen in die Verantwortung zu nehmen, dass sie den BORS die erforderlichen Bandbreiten und Funktionalitäten zur Verfügung stellen müssen. Dabei ist wichtig, dass die BORS von kommerziellen Aspekten befreit werden. Das Vorhaben der drahtlosen Breitbandkommunikation soll wie in anderen Ländern in Form einer Zusammenarbeit mit einem kommerziellen Mobilfunkanbieter gestartet werden. Damit das System aber auch in einer Strommangellage verfügbar sein wird, ist eine unabhängige Mobilfunkinfrastruktur mit einem eigenen Frequenzbereich notwendig.