Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten
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FDP
Kommunikationssysteme: Es wird begrüsst, dass die Vorlage für die Verbundsysteme klare Zuständigkeits- und Finanzierungsregeln zwischen Bund und Kantonen vorsieht. Jedoch wird bemängelt, dass der erläuternde Bericht nicht konkreter auf den Zeithorizont für die Beschaffung von Polydata oder des Breitbandsystems eingeht. Im Falle des Breitbandsystems wären auch Schätzungen über die Höhe der Beschaffungskosten wünschenswert.
Schutzdienstpflicht: Aus Sicht der FDP steht die Umsetzung der Motion Walter Müller im Vordergrund. Die entsprechenden Regelungen werden begrüsst.
Die Vorschläge betreffend Dauer der Schutzdienstpflicht werden grundsätzlich akzeptiert. Hingegen bedarf es weiterer Konkretisierungen in Bezug auf die Durchdiener. Zu klären ist etwa die Frage, ob Durchdienereinsätze auch auf kommunaler Stufe geleistet werden können.
Die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates für den Fall, dass die jährliche Zivilschutzquote nicht erfüllt werden kann oder dass während einer langanhaltenden Notlage der Bestand erhöht werden muss, werden begrüsst. Trotzdem wird verpasst, nachhaltige Lösungen für den starken Rückgang der Rekrutierungszahlen im Zivilschutz zu präsentieren.
Finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Schätzungen betreffend finanzielle und personelle Aufwände sind teilweise zu wenig konkret. Das betrifft insbesondere die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes im Zivilschutz. Gemäss erläuterndem Bericht wird die Wiedereinführung für die Kantone zu nennenswerten finanziellen und personellen Mehraufwänden führen. Allerdings können die "nennenswerten Mehraufwände" derzeit nicht beziffert werden. Dieser Ausgabeposten muss zwingend vor der Wiedereinführung des Sanitätsdienstes, die an sich begrüssenswert ist, geklärt werden.
GLP
Dienstpflichtsystem: Der Dienst für den zivilen Bevölkerungsschutz hat genau so viel Wert wie der Dienst für den militärischen Schutz. Daher wird die Reduktion und Flexibilisierung der Dienstpflicht für Zivilschutzpflichtige und damit die Angleichung an die Armee ausdrücklich unterstützt.
Reserve: Gefordert wird der Fortbestand der Zivilschutz-Reserve für maximal 5 Jahre (analog zur Armee), um auch bei langandauernden Notlagen rasch und flexibel reagieren zu können. Dies dürfte administrativ und ausrüstungstechnisch erheblich einfacher sein, als bereits Entlassene wieder einzuberufen, wie es im Entwurf vorgeschlagen wird.
SP
Veränderte Bedrohungslage: Die SP begrüsst, dass der Gesetzgeber endlich nachvollzieht, dass sich in den letzten Jahren die Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz verändert haben. Es geht vorab um Katastrophenhilfe in der Region sowie um Cyberattacken, Stromausfälle, Pandemien oder hybride Formen der Konfliktaustragung. Daraus ergibt sich für den Bevölkerungsschutz dringenden Anpassungsbedarf, der mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt wird, freilich teilweise zu wenig konsequent.