Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten
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In diesem Sinne werden die Inhalte der Gesetzesrevision, die insbesondere Aufgaben und Kompetenzen für Dritte (v. a. Anbieter von Kommunikationsdiensten) regeln, begrüsst.
Lageverbund: Die Einführung einer einzigen elektronischen Plattform wird kritisch betrachtet. Kantone, Städte und weitere Organisationen verwenden bereits heute elektronische Lageführungssysteme. Aus diesem Grund wird angeregt, dass der Bund auf Stufe NAZ und Bundesstab ein Lageführungssystem bereitstellt, welches die Kantone und Städte als Informationsplattform verwenden können. Die Städte und Kantone sollen jedoch weiterhin ihre eigenen Systeme zum Einsatz bringen können. Sie haben bereits heute die Möglichkeit, ihre Daten in konzentrierter Form dem Bund zur Verfügung zu stellen. Die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen sind miteinzubeziehen.
Verbundsysteme: Bereits in normalen Lagen ist eine mobile Sicherheitskommunikation (drahtlose Breitbandkommunikation) für die BORS von hoher Wichtigkeit.
Nationales sicheres Datenverbundsystem: Hinsichtlich der bereits vorhandenen Systeme muss eine Absprache resp. Koordination zwischen Bund und Kantonen stattfinden. Zudem erscheinen die im Bericht erwähnten Zahlen zur Finanzierung eines sicheren Datenverbundsystems zu hoch. Auch wenn ein entsprechendes System bestimmte Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit aufweisen muss, sind die Kosten möglichst tief zu halten. Es ist anzustreben, dass Synergien mit kommerziellen Anbietern gesucht werden; auch die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen sind zu berücksichtigen. Es sollen kostengünstige Redundanzen auf kommerziellen Infrastrukturen ermöglicht werden.
Interkantonale Stützpunkte: Die Konzentration von spezialisierten Mitteln (z. B. ABC-Material, Notstromaggregate) steht im Widerspruch zu einem schnellen Einsatz. Die Städte sind darauf angewiesen, dass sie bei einer Notlage (z. B. Stromausfall, ABC-Einsatz) schnell reagieren können. Aktuell steht die EEVBS an einem Standort zur Verfügung. Bis die Mittel jedoch in den Einsatz gebracht werden können, kann es mehrere Stunden dauern. Deshalb wird dieses Vorhaben kritisch beurteilt.
Flexibilisierung Schutzdienstpflichtdauer: Die Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer wird nicht von allen Städten gleich bewertet. Dort wo Überbestände bestehen, wird sie begrüsst; bei anderen Städten würde die Herabsetzung der Altersgrenze für Unteroffiziere hingegen einen grösseren Personalverlust, vor allem auf Kaderstufe, bedeuten. Dies hätte ein Mehraufwand bei der Ausbildung neuer Führungskräfte zu Folge.
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft: Viele Schutzdienstleistende erhalten nach wie vor für Wochenendeinsätze keine EO von ihrem Arbeitgeber. Es wird angeregt, unverzüglich eine Lösung zu finden und die einschlägigen Rechtsgrundlagen anzupassen. So sind die Arbeitgeber zu verpflichten, Schutzdienstleistenden, die am Wochenende einen Einsatz leisten, direkt im Anschluss an den Einsatz die entsprechenden Ruhetage zu gewährleisten. Alternativ ist die Möglichkeit zu schaffen, den Einsatz um zwei besoldete und mit EO entschädigte befohlene Ruhetage zu verlängern.
Wiederkehrende Dienstanlässe: Die Praxis der Stundenabrechnung von wiederkehrenden Dienstanlässen ist unbefriedigend. Zivilschutzangehörige, die bis zu sieben Stunden in Form von wiederkehrenden Dienstleistungen absolviert haben, wird kein Diensttag angerechnet. Ab zehn Stunden werden aber bereits zwei Diensttage vergütet. Noch deutlicher wird die Ungleichbehandlung bei Zivilschutzangehörigen, die nach der sanitarischen Eintrittsbefragung wieder entlassen werden. Sie erhalten mit einer Präsenzzeit von kaum 20 Minuten bereits einen Diensttag vergütet.
Wiederholungskurse: Die Aufgaben des Zivilschutzes sind nur in wenigen Fällen so komplex, dass zu deren Erhalt jährlich 2 oder 3 Kurstage benötig werden. 2 oder 3 Abendlektionen pro Jahr, wie dies bei Milizfeuerwehren erfolgreich durchgeführt wird, sind für den Erhalt der Kompetenzen ausreichend. Dies käme auch den Bedürfnissen von Wirtschaft und