Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten
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In Bezug auf die ABC-Ausbildung der Blaulichtorganisationen wird ein Engagement des Bundes begrüsst. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ausbildungen der Feuerwehr/ABC-Wehr heute ausserhalb des BABS stattfinden, da dessen Kursangebot nicht den Bedürfnissen und dem Einsatz entspricht. Die entsprechenden Ausbildungen und Kurse sind auf kantonaler und nationaler Ebene etabliert. Es wird erwartet, dass sich der Bund finanziell an diesen Ausbildungen beteiligt, jedoch diese nicht konkurrenziert oder parallele Ausbildungsangebote schafft.
Chance Schweiz – Arbeitskreis für Sicherheitsfragen
Schnittstellen zur Armee: Diese werden im Entwurf zu marginal behandelt. Immerhin rekrutieren Zivilschutz und Armee gemeinsam und arbeiten mit PISA. Angesichts der zahlreichen Schnittstellen bildet die Armee eine besondere Partnerin.
Finanzen/Stellenbedarf: Die finanziellen Auswirkungen und der zusätzliche Stellenbedarf sind zu konkretisieren. Für den wieder aufzubauenden Sanitätsdienst, die zentrale Führungsausbildung der Offiziere und die Telematikvorhaben liegen bis jetzt nicht einmal Schätzungen vor und für die Zivilschutz-Materialbewirtschaftung lediglich die Vorgabe der Haushaltneutralität.
H+ Die Spitäler der Schweiz
Finanzierung: Bei Spitälern und Kliniken, die im öffentlichen Interesse sind, müsste die öffentliche Hand die Kosten tragen, die ein geschütztes Spital, eine Klinik oder ein Schutzbau verursacht (Art. 69 und 74).
Schnittstellen zum KSD: Es fehlt eine explizite Erwähnung der Schnittstelle zum KSD. Diese Schnittstelle inkl. Klärung der Aufgabenbereiche ist für das Gesundheitswesen inkl. Rettungswesen von fundamentaler Bedeutung. Die Schnittstelle sollte im Gesetz erwähnt sein. Die gleiche Feststellung gilt für Art. 11. Der ABC-Schutz darf sich nicht nur auf die technischen und analytischen Dimensionen beschränken, sondern sollte auch den "medizinischen ABC-Schutz" mitberücksichtigen. Die Schnittstelle zum KSD ist deshalb in diesem Bereich explizit zu erwähnen. Neben dem technisch-analytischen Bereich ist auch für den "medizinischen ABC-Schutz" eine gesetzliche Basis zu schaffen.
HEV
Schutzbauten: Der erläuternde Bericht zu den Bestimmungen betreffend Schutzbauten, insbesondere zu den Schutzräumen, ist unklar ausgefallen. Es wird nicht näher ausgeführt, weshalb welche Änderungen vorgenommen werden. Die Begriffe Unterhalt, Werterhalt und Erneuerung sind in der Vorlage nicht definiert und werden auch nicht näher erläutert. Es muss zumindest im erläuternden Bericht näher ausgeführt werden, was darunter konkret verstanden wird.