Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten
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Region Oberhasli (Gemeinden Brienz, Brienzwiler, Guttannen, Hasliberg, Hofstetten, Innertkirchen, Meiringen, Oberried, Schattenhalb, Schwanden)
Dienstleistungssystem: Die zunehmende Regionalisierung mit einer geographischen Konzentration von Personal und Material sowie die geplanten Anpassungen beim Dienstleistungssystem im Zivilschutz gefährden die Einsatzbereitschaft und die rasche Verfügbarkeit der nötigen Ressourcen massiv. Eine weitere Bestandesreduktion würde dazu führen, dass eine eigene Organisation in der Region nicht mehr aufrechterhalten bzw. die Aufgaben nicht mehr selbständig erfüllt werden könnten. Beim Dienstleistungssystem ist somit den ländlichen und dünn besiedelten Regionen Rechnung zu tragen. Um eine ständige Bereitschaft sicherzustellen, müssen die personellen und materiellen Mittel zumindest in erster Staffel vor Ort verfügbar sein. Um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherstellen zu können, muss auch in dünn besiedelten Regionen ein genügend hoher Bestand an Schutzdienstpflichtigen erhalten bleiben. Bei der Rekrutierung ist entsprechend Einfluss zu nehmen und insbesondere sind Einteilungen in den Zivildienst zu vermeiden.
Schweizerischer Friedensrat
Schutzraumbaupflicht: Aufgrund der heutigen Bedrohungslage und der künftigen Risikolandschaft Schweiz scheint es endlich an der Zeit, die Notwendigkeit von obligatorischen Schutzräumen von Privaten infrage zu stellen. Es wird deshalb vorgeschlagen, Art. 44 und 49 ersatzlos zu streichen und Kapitel 5 Schutzbauten entsprechend anzupassen.
Zivildienst: Angesichts der ständigen Angriffe auf den Zivildienst als angebliches Problem für die Personalbestände von Armee und Zivilschutz soll grundsätzlich geprüft werden, ob die Katastrophenhilfe nicht primär dem Zivildienst als Aufgabe übertragen werden kann.
Verein der kantonalen Wehrpflichtersatzverwaltungen (VkWPEV)
Umsetzung Motion Müller: Mit dem Übertrag von Schutzdiensttagen auf die Folgejahre für die Mannschaft und der anteilsmässigen Rückerstattung für höhere Unteroffiziere und Offiziere wird die Motion vollumfänglich umgesetzt. Aus Gründen der Wehrgerechtigkeit wird beantragt, die Reduktion bei 4 Prozent pro geleisteten Schutzdiensttag zu belassen. Dies mit folgender Begründung: AdA müssen mit der WEA 245 Diensttage in 9 Jahren leisten. Das 10. Jahr ist das Entlassungsjahr, in dem kein Dienst mehr geleistet wird. 245 dividiert durch 9 ergibt 27,2 Diensttage als Jahres-Soll. Im Durchschnitt leistet ein AdZS in der Regel zwar nur gerade ca. 3-5 Tage; wenn aber fiktiv diese 27,2 Diensttage auf den Zivilschutz übertragen werden, ergibt dies 3,6 Prozent (245 DT : 9 Jahre = 27,2 DT, 100% : 27,2 = 3,6%). Eine Erhöhung der Reduktion der Ersatzabgabe auf 5 Prozent kann somit nicht in Frage kommen.