Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/89: Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe · 42 Seiten

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onssystem erfasst. So können die Daten auf elektronischem Weg systematisch mit den Daten in anderen polizeilichen Informationssystemen abgeglichen werden. Ziel des Datenabgleichs ist, Verbindungen mit Personen aufzudecken, die zum Beispiel bereits Gegenstand einer Überwachung waren oder wegen Gewaltdelikten verurteilt worden sind. Sensibilisierungskampagnen werden dazu beitragen, dass die Wirtschaftsakteure und die Anwender einen Verdacht, den sie hegen, vermehrt melden.

1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

Die angestrebte Reglementierung soll einen reellen Sicherheitsgewinn für die Schweiz bringen, ohne jedoch Private und die Wirtschaft übermässig einzuschränken. Die legitime Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe soll mit möglichst geringem administrativem Aufwand auch in Zukunft möglich bleiben. Dadurch wird auch der Verlagerung des Handels auf den Schwarzmarkt entgegengewirkt. Die neue Reglementierung würde das bestehende Gefälle zur EU aufheben und die Schweiz wäre als Bezugsquelle weniger attraktiv.

Keine noch so ausgefeilte Reglementierung bietet 100%ige Sicherheit vor einem Anschlag. Trotzdem ist eine Reglementierung auch in der Schweiz wichtig und sinnvoll, weil sie eine erste Hürde für potentielle Terroristen darstellt und den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Werkzeuge in die Hand gibt. Zudem schafft sie bei Wirtschaft und Privatpersonen ein Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Vorläuferstoffen. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Missbräuche frühzeitig auffallen und geeignete Massnahmen ergriffen werden können. Dass es sich nicht nur um bürokratischen Mehraufwand, sondern um einen reellen Sicherheitsgewinn handelt, zeigen die Erfahrungen einiger Länder, welche die Vorläuferstoffe bereits reglementiert haben. Dem EJPD sind mehrere Beispiele aus EU-Staaten bekannt, in denen die Regulierung Wirkung gezeigt und Schaden für die Gesellschaft verhindert bzw. verringert werden konnte.

1.3.1 Welche Massnahmen werden für die Schweiz vorgeschlagen?

Vorläuferstoffe sollen im tiefen Konzentrationsbereich frei erhältlich bleiben. Ab einer gewissen Konzentration sollen Transaktionen von Privatpersonen von der Verkaufsstelle registriert und mit Hilfe einer einfachen Web-Applikation an eine Meldestelle beim Bund (fedpol) übermittelt werden. Diese Registrierungspflicht gilt für rund 100 Produkte und es wird schweizweit von rund 20‘000 bis 40‘000 Transaktionen pro Jahr ausgegangen. Zusätzlich zur Registrierung müssen Privatpersonen für den Erwerb bestimmter Stoffe in höheren Konzentrationen eine Erwerbsbewilligung vorweisen. Der Kauf von rund 25 Produkten würde genehmigungspflichtig. Unabhängig von den verwendeten Ausgangsstoffen soll es Privatpersonen zudem untersagt werden, selber explosionsfähige Stoffe herzustellen.