Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten
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Diese Kategorie umfasst vor allem die elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten), die elektronischen Zigarren (E-Zigarren) und die elektronischen Wasserpfeifen (E-Shishas) sowie deren Nachfüllungen und Kartuschen. Diese Produkte enthalten keinen Tabak, können jedoch nikotinhaltig sein. E-Zigaretten sind in der Schweiz seit 2005 bekannt und werden oft privat eingeführt. Gemäss den Angaben der Hersteller sollen sie eine gesunde Alternative zum Tabakkonsum darstellen. Sie bestehen aus einem batteriebetriebenen Gerät und einer auswechselbaren Kartusche oder einem Nachfüllbehälter. Wenn der Benutzer am Mundstück zieht, inhaliert er die in der Kartusche oder dem Nachfüllbehälter enthaltenen Stoffe, die durch eine elektrische Heizspirale verdampft oder erhitzt werden. Die Qualität dieser Produkte ist sehr unterschiedlich.39 In der Schweiz «dampfen» 2016 0,4 % der Bevölkerung ab 15 Jahren diese Produkte täglich (2013: 0,1 %).40
Die zu verdampfenden Flüssigkeiten von E-Zigaretten enthalten eine Mischung aus Propandiol (Propylenglykol), Glyzerin und Wasser in unterschiedlichen Konzentrationen sowie aus Aromen und allenfalls Nikotin. Die kurzfristigen, negativen Folgen für die Gesundheit sind Trockenheit und lokale Irritationen, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Husten41. Zu den Langzeitrisiken von E-Zigaretten und anderen gleichartigen Produkten ist bisher wenig bekannt. Nikotinhaltige Produkte weisen zudem das Risiko auf, zu starker Abhängigkeit zu führen. In den verfügbaren Studien wurde aufgezeigt, dass im Dampf dieser Produkte, unabhängig davon, ob sie nikotinhaltig sind oder nicht, toxische Stoffe enthalten sein können, wie beispielsweise Nitrosamine (nur Spuren), Acrolein und Formaldehyd. Schadstoffe werden vor allem dann erzeugt, wenn die Flüssigkeit zu stark erhitzt wird und somit eine Verbrennung stattfindet.42 Ausserdem wurde Nikotin in E-Zigaretten festgestellt, die als nikotinfrei deklariert waren. Werden nikotinhaltige Nachfüllungen versehentlich verschluckt, besteht die Gefahr einer akuten Nikotinvergiftung.43
Die Experten sind in Bezug auf E-Zigaretten geteilter Meinung. Einige sehen in diesen Produkten ein Instrument mit einem Potenzial, Gesundheitsrisiken zu redu-
39 Etter J.-F., The Electronic Cigarette, an Alternative to Tobacco?, Genf 2012, S. 11 f.
40 www.bag.admin.ch > Aktuelles > News > Elektronische Zigarette
41 Caponnetto P., et al. (2013), EffiCiency and safety of an eLectronic cigAreTte (ECLAT) as tobacco cigarettes substitute: a prospective 12-month randomized control design study, PLoSONE, 8 (6), S. e66317.
42 Goniewicz M.L. et al. (2014), Levels of Selected Carcinogens and Toxicants in Vapour from Electronic Cigarettes, Tobacco Control 23, 133–139; Schripp T. et al. (2013), Does e-Cigarette Consumption cause Passive Vaping? Indoor Air, 23, 25–31; Williams M. et al., (2013), Metal and Silicate Particles including Nanoparticles are present in Electronic Cigarette Cartomizer Fluid and Aerosol, PLOS One 8 (3), S. e57987; Bekki K. et al. (2014), Carbonyl Compounds Generated from Electronic Cigarettes, Int. J. Environ. Res. Public Health 11, 11192–11200; Kosmider L. et al. (2014), Carbonyl Compounds in Electronic Cigarette Vapors – Effects of Nicotine Solvent and Battery Output Voltage, Nicotine Tob. Res., 16, 1319–1326; Jensen R.P. et al. (2015), Hidden Formaldehyde in E-Cigarette Aerosols, N. Engl. J. Med. 372 (4), 392–394; Chen J. et al. (2017), A Comparative Health Risk Assessment of Electronic Cigarettes and Conventional Cigarettes. Int. J. Environ. Res. Public Health, online veröffentlicht am 5. April 2017.
43 Die letalen Dosen, die in der Literatur meist genannt werden – 40–60 mg für einen Erwachsenen und 0,5–1 mg für ein Kind – sind wahrscheinlich zu tief. Siehe dazu: Mayer B. (2014), How much nicotine kills a human? Arch. Toxicol. 88, 5–7.