Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten

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zieren.44 Andere sehen die Gefahr, dass die E-Zigarette den Einstieg in die Tabakabhängigkeit fördert und das Rauchen re-normalisiert.45 Die epidemiologischen Daten zeigen ebenfalls ein differenziertes Bild. Während in den USA mehrere Studien darauf hindeuten, dass der Konsum von elektronischen Zigaretten bei jungen Nichtrauchern den Umstieg auf den Konsum von konventionellen Zigaretten erleichtern könnte ("Bridging-Effekt")46, wird dieser Effekt in Grossbritannien nicht beobachtet47. Eine von den Forschern vorgebrachte Erklärung dieses Unterschieds nennt die Werbung für elektronische Zigaretten: Während sie in den USA nur geringfügig reglementiert ist, ist diese Werbung im Vereinigten Königreich sehr streng reglementiert. In einem Punkt sind sich die Fachleute allerdings einig: Nikotinhaltige E-Zigaretten sind deutlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten.48 Die Fachleute vertraten auch übereinstimmend die Auffassung, der Markt für nikotinhaltige E-Zigaretten in der Schweiz müsse liberalisiert werden. Die Regelung für diese Produkte sollte gemäss der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention (EKTP) jedoch gewisse Bedingungen erfüllen: Verbot des Verkaufs an Minderjährige, Festlegung von Qualitätsstandards, Beschränkung der Werbung, Verbot des Konsums im öffentlichen Raum und Erhebung einer spezifischen Abgabe, die zur Finanzierung der Forschung bestimmt ist.49

Im TabPG werden grundsätzlich nur die nikotinhaltigen E-Zigaretten aufgrund ihrer erheblichen suchterzeugenden Wirkung und der Vergiftungsgefahr für Kinder beim Verschlucken geregelt. Nikotinfreie E-Zigaretten betrifft der vorliegende Vorentwurf nur in bestimmten Punkten (Abgabeverbot an Minderjährige, Werbung, Schutz vor Passivrauchen). Ansonsten (z. B. in Bezug auf Zusammensetzung der Flüssigkeit) werden nikotinfreie E-Zigaretten als Gebrauchsgegenstände im Lebensmittelgesetz geregelt.

Mit der Aufnahme der nikotinhaltigen E-Zigaretten in den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs möchte der Bundesrat den Konsumentinnen und Konsumenten von Tabakprodukten und insbesondere von Zigaretten eine Alternative zu herkömmlichen Zigaretten bieten, damit sie die Möglichkeit haben, weniger schädliche Produkte zu konsumieren. Zudem möchte er sicherstellen, dass die Produkte eine an-

44 Premiers résultats tabac et e-cigarettes - Caractéristiques et évolutions récentes, Résultats du Baromètres santé INPES 2014, INPES, février 2015; Avis relatif aux bénéfices-risques de la cigarette électronique ou e-cigarette étendus en population générale. Haut Conseil de la santé publique, Paris, 22 février 2016; Nicotine without smoke – tobacco harm reduction. Tobacco Advisory Group of the Royal College of Physicians. Royal College of Physicians, London 2016.

45 Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten), Position der Eidg. Kommission für Tabakprävention, Aktualisierung vom September 2016, abrufbar unter www.bag.admin.ch > Das BAG > Organisation > Ausserparlamentarische Kommissionen > EKTP.

46 Miech R. et al. (2017), E-cigarette use as a predictor of cigarette smoking: results from a 1-year follow-up of a national sample of 12th grade students, Tobacco Control, publié électroniquement le 6 février 2017; Barrington-Trimis J. et al. (2016), E-Cigarettes and Future Cigarette Use, Pediatrics 138 (1):e20160379; Wills T. et al. (2016), E-cigarette use is differentially related to smoking onset among lower risk adolescents, Tobacco Control 2016-053116.

47 Eastwood B. et al (2017), Electronic cigarette use in young people in Great Britain 2015- 2016, Public Health, 149, 45-48.

48 Rapport et avis d’experts sur la e-cigarette de l’Office français de prévention du tabagisme, Paris, Mai 2013; McNeill A. et al., E-cigarettes: an evidence update, Bericht im Auftrag von Public Health England, August 2015.

49 Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten), Position der Eidg. Kommission für Tabakprävention, Aktualisierung vom September 2016, abrufbar unter www.bag.admin.ch > Das BAG > Organisation > Ausserparlamentarische Kommissionen > EKTP.