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Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 14 Seiten
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Jahre. Sie weist dabei insbesondere den Mehrwert ihrer Angebote für die Gesellschaft aus.
2Sie überprüft regelmässig, ob die kommunizierten Angebotsziele erreicht wurden und lässt sie von externen qualifizierten Evaluationsstellen überprüfen.
3Sie informiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse der Überprüfungen und lädt Interessenvertreter von Zivilgesellschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft in den Sprachregionen zum Dialog über die Evaluation ein.
4Sie trifft Massnahmen, um einen permanenten Dialog mit der Bevölkerung zu ermöglichen. Insbesondere bietet sie der gesamten Bevölkerung die Möglichkeit, sich kostenlos und über frei zugängliche Online-Plattformen mit ihr über ihre Programme auszutauschen.
2. Abschnitt: Die einzelnen Bereiche des publizistischen Angebots
Art. 6 Information
1Die SRG sorgt im Bereich Information für eine umfassende, vielfältige und sachgerechte Berichterstattung.
2Sie informiert insbesondere über politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Zusammenhänge. Sie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Erklärung des Geschehens auf internationaler, nationaler und sprachregionaler Ebene.
3Sie bedient sich bei der Darstellung ihrer Informationsangebote einer Vielzahl geeigneter Formate und Verbreitungswege. Sie berücksichtigt dabei die Zielgruppen und die Zeitgerechtigkeit.
4In ihren Nachrichtensendungen bietet die SRG dem Publikum einen umfassenden und vielfältigen Überblick über die relevanten tagesaktuellen Ereignisse. Dazu gehören auch Sportergebnisse und Informationen mit Dienstleistungscharakter wie Wetter- und Verkehrsmeldungen.
5In Magazinen, Reportagen, Dokumentationen, Gesprächs- und Interviewsendungen vermittelt die SRG Hintergrundinformationen. Sie liefert Beiträge zur Vertiefung, Einordnungen und Analysen des Geschehens.
6Sie setzt für die Erfüllung ihres Leistungsauftrags im Bereich Information Mittel in der Höhe von mindestens der Hälfte ihrer Einnahmen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen ein.
Art. 7 Kultur
1Die SRG trägt mit ihrem Angebot im Bereich Kultur zur kulturellen Entfaltung und zur Stärkung der kulturellen Werte des Landes bei. Sie fördert die schweizerische Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Literatur sowie des Musik- und Filmschaffens.