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Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 14 Seiten
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2Die SRG erlässt ein Organisationsreglement, das die Aufgaben und Zuständigkeiten ihrer Organe festlegt.
Art. 37 Kaderlöhne
In der SRG und in den von ihr beherrschten Unternehmen gilt für die Mitglieder der leitenden Organe, für die Angehörigen des geschäftsleitenden Kaders sowie für das Personal, das in vergleichbarer Weise entlöhnt wird, Artikel 6a Absätze 1–5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20004 sinngemäss.
8. Abschnitt: Berichterstattung und Aufsicht
Art. 38 Berichterstattung
1Die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung richtet sich nach Artikel 27 RTVV.
2Der Jahresbericht der SRG enthält auch Angaben über:
a. die Einhaltung der Qualitätsstandards nach Artikel 4 Absatz 3;
b. die Aus- und Weiterbildungsmassnahmen nach Artikel 4 Absatz 6;
c. die Massnahmen zum sprachregionalen Austausch nach Artikel 12;
d. die Kosten von Sendungen oder Formaten, Sparten und Sendern.
3Die Konzernrechnung sowie die Jahresrechnung der SRG und der von ihr beherrschten Unternehmen werden dem UVEK spätestens bis Ende April des Folgejahres zur Kenntnis gebracht.
4Der Voranschlag der SRG und der von ihr beherrschten Unternehmen wird dem UVEK bis Ende Januar, die Finanzplanung bis Ende September des Vorjahres zur Kenntnis gebracht.
5Das UVEK orientiert den Verwaltungsrat über das Ergebnis der Prüfung des Finanzhaushalts nach Artikel 36 Absatz 4 RTVG.
Art. 38bis Unterstützung von Medienprojekten
Alternative zu Art. 22 Abs. 2 Bst. b und c gemäss Entwurf vom 30. Oktober 2017 zur RTVV-Teilrevision 20185
Übersteigen die Werbeeinnahmen der SRG inklusive Einnahmen aus der Zielgruppenwerbung den Durchschnittswerbeertrag der letzten vier Jahre vor der Festlegung eines Abgabeanteils zugunsten der SRG durch den Bundesrat, so sind zwei Drittel des über dem Durchschnittsertrag liegenden Ertrags, zugunsten der Aus- und Weiterbildung, der Medienforschung oder zugunsten von sda-Projekten einzusetzen. Das UVEK regelt jährlich die Einzelheiten.
4 SR 172.220.1
5 www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtlichegrundlagen/vernehmlassungen/vernehmlassung-teilrevison-rtvv-2018-anhoerung.html