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Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 14 Seiten

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Art. 15 Menschen mit Sinnesbehinderungen

Die SRG berücksichtigt in ihren Angeboten Menschen mit Sinnesbehinderungen und bietet ihnen Untertitelungen, Audiodeskriptionen sowie Übersetzungen in Gebärdensprache an. Für die Bereitstellung dieses Angebots arbeitet sie mit den betroffenen Behindertenverbänden zusammen.

4. Abschnitt: Programme und übriges publizistisches Angebot

Art. 16 Radioprogramme

1Die SRG veranstaltet die folgenden Radioprogramme:

a. für die deutsche, die französische und die italienische Sprachregion je drei Programme, von denen:

1. das erste sich als Basisprogramm an ein breites Publikum richtet und den Schwerpunkt auf Information, gesellschaftliche Themen und Unterhaltung setzt; in diesen Programmen können mit Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zeitlich begrenzte regionale Informationssendungen (Regionaljournale) ohne Sponsoring verbreitet werden.,

2. das zweite vorwiegend der klassischen und modernen Kunst und Kultur sowie der Hintergrundinformation gewidmet ist,

3. das dritte sich an die Zielgruppe junger Erwachsener richtet und den Schwerpunkt auf populäre Kultur, gesellschaftliche Themen und Unterhaltung setzt;

b. für die deutsche und die französische Sprachregion je ein Programm, das der volkstümlichen Musikkultur, insbesondere der volkstümlichen Musikkultur der Sprachregion, einen breiten Platz einräumt, die Produktionen einheimischer Kulturschaffender besonders berücksichtigt und mindestens aktuelle Informationsbeiträge verbreitet;

c. für die rätoromanische Sprachregion ein Programm, das der rätoromanischen Kultur einen breiten Platz einräumt sowie aktuelle Informationsleistungen verbreitet;

d. für die deutschsprachige Schweiz ein Jugendprogramm, das den Schweizer Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern einen breiten Platz einräumt und aktuelle Informationsleistungen verbreitet;

e. für die deutsche Sprachregion ein Programm mit aktuellen und vertiefenden Informationsleistungen.

f. für alle Sprachregionen drei Musikprogramme in den Bereichen Klassik, Jazz und Pop mit je einem Anteil an Schweizer Musik, der gemäss Selbstverpflichtung der SRG vom Oktober 2017 mindestens 50 Prozent beträgt.