Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 107 Seiten

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1.4 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

1.4.1 Zivilprozessrecht

Am 4. Juli 2017 hat das Europäische Parlament eine Entschliessung mit Empfehlungen an die EU-Kommission zu gemeinsamen Standards des Zivilprozessrechts in der Europäischen Union verabschiedet.29 Mittelfristig sollen gemeinsame Mindeststandards in der Form einer EU-Richtlinie für faire und wirksame Zivilverfahren und zur Wahrung des Zugangs zu den Gerichten und zum Recht das bestehende «regulatorische Puzzle» aus umfangreicher EuGH-Rechtsprechung, sektorspezifischen Verfahrensvorschriften und Regelungen der justiziellen Zusammenarbeit ersetzen.

Das Zivilprozessrecht ist nicht nur in der Schweiz in letzter Zeit kontinuierlichen Anpassungen unterworfen. So kann insbesondere auf folgende Neuerungen hingewiesen werden:

– In Frankreich wurde der Code de procédure civile in den Jahren 2016/2017 durch das Justizmodernisierungsgesetz30 sowie dessen Ausführungsgesetze31 revidiert. Diese sehen Instrumente der Verfahrensvereinfachung und der Entlastung der Justiz sowie zur Erleichterung des Zugangs zum Gericht vor.

– In Deutschland hat die Zivilprozessordnung zuletzt Anpassungen durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten32 sowie das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs33 und das Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts34 erfahren (teilweise noch nicht in Kraft getreten).

– Die österreichische Zivilprozessordnung hat in den letzten Jahren mit dem Bundesgesetz vom 3. August 2015, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das

29 Europäisches Parlament, Gemeinsame Mindeststandards des Zivilprozessrechts, Entschliessung vom 4. Juli 2017 mit Empfehlungen an die Kommission zu gemeinsamen Mindeststandards des Zivilprozessrechts in der Europäischen Union (2015/2084(INL)), P8_TA(2017)0282.

30 Loi n° 2016-1547 du 18 novembre 2016 de modernisation de la justice du XXIe siècle.

31 Insb. Décret n° 2017-892 du 6 mai 2017 portant diverses mesures de modernisation et de simplification de la procédure civile.

32 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013.

33 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017.

34 Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11. Juni 2017.