Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
Begleitung vor Ort (Richtwert). Die administrativen Kosten und die Stellenanzahl sind knapp bemessen und basieren auf Erfahrungswerten.
In einer ersten Phase von fünf Jahren werden Arbeiten in Bezug auf die Verpflichtung der Projektmittel im Vordergrund stehen. In der Phase danach haben die Abwicklung und Umsetzung Priorität. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass auch diese Phase im Interesse einer erfolgreichen Zielerreichung der Projekte mit ausreichenden Personalressourcen dotiert sein muss. Die dafür nötigen Stellen sind befristet. Zusätzlich können Konsulenten mit Spezialaufgaben beauftragt werden.
b. Aufwand für Schweizer Expertise ausserhalb der Bundesverwaltung
Wie in Ziffer 2.2.3a beschrieben, soll verstärkt Schweizer Wissen und Erfahrungen in die Programme und Projekte eingebracht werden. Durch einen aktiven Beitrag von Schweizer Institutionen und Organisationen auch ausserhalb der Bundesverwaltung bei der Gestaltung und Umsetzung der Aktivitäten werden die bilateralen Beziehungen gestärkt. Die direkte Einbindung von Fachstellen in der Schweiz mit interessantem Wissen für Partnerinstitutionen in den EU-13 verursacht Kosten. Diese Leistungen konnten in der Vergangenheit nur ungenügend abgegolten werden, was zur Folge hatte, dass die Wissensübertragung in die Partnerländer nicht immer im gewünschten Ausmass erfolgen konnte. Neu sollen einfachere Möglichkeiten geschaffen werden, die dadurch entstehenden Kosten der beteiligten Behörden und anderen beteiligten Organisationen (unter anderem für Personal und Dienstreisen) direkt durch die DEZA und das SECO abzugelten.
Für bestimmte Problemstellungen können Experteneinsätze erforderlich sein, in erster Linie für die Prüfung von Projekten und Ausschreibungsunterlagen. Ausserdem braucht die Schweiz mehr Möglichkeiten als im Erweiterungsbeitrag, ausserordentliche Audits von Projekten oder auch Evaluationen durch schweizerische wie auch lokale Expertinnen und Experten durchzuführen.
Deshalb sind vom Gesamtbetrag von 1102 Million Franken bis zu 2,5 Prozent für die Kosten der Schweizer Expertise durch bundes-externe Stellen vorgesehen.
2.3. Rahmenkredit Migration
2.3.1. Beschreibung
Der Rahmenkredit Migration soll dazu beitragen, das Migrationsmanagement in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Die Zunahme der Migrationsbewegungen nach Europa hat die Schengen/Dublin-Abkommen stark belastet. Die bedeutenden Migrationsbewegungen von 2015 zeigten die Grenzen der Systeme für das Migrationsmanagement auf und stellten die europäische Migrationspolitik grundsätzlich in Frage. Zahlreiche europäische Staaten standen bei der Bewältigung dieses Problems vor grossen Herausforderungen, einige von ihnen zum ersten Mal überhaupt. Die ungleiche Verteilung der Lasten hat sich als Herausforderung für den gesamteuropäischen Zusammenhalt erwiesen, und auch innerhalb der Staaten hat das Thema Migration teilweise zu einer Polarisierung geführt. Mit den Mitteln des Rahmenkredits Migration sollen betroffene Staaten in ihren Anstrengungen unterstützt werden, ihre Strukturen und Verfahren für die Aufnahme von Schutzsuchenden zu stärken und ein effizienteres Asylverfahren sowie effektivere Rückkehrverfahren auf- bzw. auszubauen. Der Bundesrat strebt das allgemeine Ziel an, die Migrationsbewegungen europaweit besser zu steuern, und möchte demnach dazu beitragen, die Unterschiede zwischen den europäischen Staaten bei der Bewältigung des Migrationsproblems auszugleichen. Die Harmonisierung der Asylverfahren sowie der Aufnahmebedingungen und