Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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Die Kooperationsbedürfnisse und -bereiche sollen während der Planungsphase des Rahmenkredits Migration genau festgelegt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit bestimmten EU-Staaten und aufgrund der Ziele der Schweiz im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags könnte der Rahmenkredit Migration unter anderem folgende Bereiche finanziell unterstützen:
Die Unterstützung bei der Implementierung des Asylverfahrens in ausgewählten EU-
Staaten bildet einen der zentralen Bereiche der geplanten Zusammenarbeit. Die Registrierung der Asylsuchenden, die Bearbeitung von Asylgesuchen, die Unterstützung der Asylsuchenden während des Verfahrens, insbesondere in juristischer Hinsicht, sowie die Zurverfügungstellung von angemessenen Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen stellen potenzielle Kooperationsbereiche im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags dar.
Der Ausbau der Infrastrukturen für die Unterbringung der Migrantinnen und Migranten
und der Flüchtlinge trägt dazu bei, dass die besonders von der Migration betroffenen europäischen Länder die Migrantinnen und Migranten auf ihrem Staatsgebiet besser betreuen können. In diesem Zusammenhang stellt die Bereitstellung von geeigneten Infrastrukturen, die insbesondere auf die Bedürfnisse von schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten, wie beispielsweise von unbegleiteten Minderjährigen, ausgerichtet sind, eine Priorität dar.
Die Förderung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration der Migrantinnen und
Migranten in ihren Herkunftsländern erweist sich in der Schweiz als sehr erfolgreich und ist integraler Bestandteil der Migrationspolitik vieler europäischer Länder. Der Erfahrungsaustausch und die Finanzierung von Programmen für eine freiwillige Rückkehr in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den zuständigen internationalen Organisationen sind ein wichtiger Kooperationsbereich im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags.
2.3.3. Strategie
Strategie und Umsetzungskonzept orientieren sich an Erfahrungen des Erweiterungsbeitrags, tragen dabei aber den Besonderheiten des Migrationsthemas Rechnung. Eckpunkte des Engagements bilden dabei Bedarf und Bedürfnisse der Partnerländer, die Komplementarität mit Massnahmen der EU sowie der EFTA/EWR-Staaten sowie die Nutzbarmachung von Schweizer Wissen und Erfahrungen.
Die finanzielle Unterstützung durch den Rahmenkredit Migration fügt sich in die Gesamtstrategie des Bundesrates in der internationalen und insbesondere europäischen Migrationszusammenarbeit ein und ergänzt die bestehenden Instrumente. Die Solidarität mit den von den Migrationsbewegungen besonders betroffenen EU-Mitgliedstaaten und die Unterstützung dieser Staaten kommen bereits in verschiedenen Bereichen zum Tragen, sei es durch den Einsatz von Schweizer Fachleuten im Rahmen des EASO2, durch die freiwillige Teilnahme der Schweiz an der Umsiedlung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland oder durch die effiziente Unterstützung zugunsten einer Solidarität im Rahmen der Gespräche zur Reform des Dublin-Systems.
2 Europäisches Asylunterstützungsbüro.