Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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Projektvorbereitung und die technische Begleitung von komplexen Projekten durch die Schweiz bis zum Abschluss sollen deshalb beibehalten werden.
Bei der Programm- und Projektauswahl sind die Wirkung und die Perspektiven für die Nachhaltigkeit eines Vorhabens massgebend. Die Qualität der verantwortlichen Organisation wird hoch gewichtet, beispielsweise technische, fachliche und organisatorische Fähigkeiten, vorhandene Kapazitäten und die Gewährleistung einer effizienten und wirksamen Mittelverwendung.
Die Projekte und Programme werden durch die Schweiz genehmigt. Für die Genehmigung von Projekten hat sich ein zweistufiges Verfahren in der Regel bewährt: Erst wenn die Projektidee genehmigt ist (erste Stufe), arbeitet der Gesuchsteller den detaillierten Projektvorschlag aus und legt ihn zur Bewilligung vor (zweite Stufe). Die Erfahrung zeigt, dass dieses zweistufige Verfahren einerseits Vorteile für die Qualität der Projekte hat, denn nach der ersten Stufe werden Vorgaben für die weiteren Arbeiten gemacht. Andererseits erweist es sich als Vorteil, dass sich die Projektvorbereitungskosten für diejenigen Antragsteller, deren Projekte abgelehnt werden, in Grenzen halten.
2.2.4. Durchführung
a. Allgemeine Grundsätze
Wie beim Erweiterungsbeitrag sind für den Rahmenkredit Kohäsion die DEZA und das SECO gemeinsam zuständig für die Durchführung. Im Schwerpunktthema Berufsbildung erfolgt die Umsetzung in enger Kooperation mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Die Kohärenz mit der Schweizer Europapolitik wird in Absprache mit der Direktion für Europäische Angelegenheiten DEA sichergestellt.
Die schweizerischen Vertretungen in den Partnerländern mit einem grösseren bilateralen Zusammenarbeitsprogramm werden personell verstärkt, um die Umsetzung vor Ort eng zu begleiten. Die übrigen Programme werden - in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schweizer Vertretung - direkt von Bern geleitet.
Die «Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit» berät den Bundesrat in Fragen zum Schweizer Beitrag.
Der beim Erweiterungsbeitrag mit Norwegen und den Diensten der Europäischen Kommission praktizierte Erfahrungsaustausch soll im Rahmen des zweiten Beitrags weitergeführt werden.
Um den gewünschten Effekt einer Stärkung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Partnerländern zu erzielen, ist eine gezielte und effektive Kommunikation und Sichtbarkeit im In- und Ausland in Zusammenarbeit mit EDA-Info und Präsenz Schweiz wichtig.
b. Operationelle Umsetzung
Um eine effiziente und wirksame Umsetzung und das Erreichen der geplanten Resultate zu gewährleisten, arbeitet die Schweiz in den EU-13 mit diversen Partnern und Institutionen zusammen: Eine zentrale Rolle spielen die Regierungsstellen in den einzelnen Partnerländern, allen voran die Nationale Koordinationseinheit. Diese ist für die Gesamtkoordination des Zusammenarbeitsprogramms im Partnerland zuständig und die zentrale Ansprechstelle für die Schweiz. Die Zusammenarbeit mit nationalen Institutionen, wie Fachministerien oder Universitäten, und mit regionalen Partnern (Regionalverwaltung,