Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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-strukturen auf europäischer Ebene ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren von Schengen/Dublin. Die Schweiz, die weitgehend von diesem System profitiert, hat ein Interesse daran, dass es gut funktioniert, denn es kann zur Verringerung der irregulären Migrationsbewegungen in Europa beitragen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Mängel in den Asylstrukturen in anderen Dublin-Staaten dazu führen können, dass Dublin-Überstellungen in diese Staaten erschwert oder sogar verunmöglicht werden.

Im Sinne einer Aufteilung der Verantwortung und unter Berücksichtigung der dargelegten Schweizer Interessen in diesem Bereich möchte der Bundesrat im Rahmen des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Staaten 200 Millionen Franken für Projekte im Migrationsbereich sprechen. Der Rahmenkredit Migration ermöglicht es, auf die Bedürfnisse der EU-Staaten einzugehen, die durch die Migration unter Druck geraten und/oder über schwache Strukturen im Migrationsmanagement verfügen, und gleichzeitig die von der EU und den EFTA/EWR-Staaten durchgeführten Projekte zu ergänzen. In Sondierungsgesprächen mit potenziellen Partnerländern kam der Wille zur Kooperation im Migrationsbereich sowie das Bedürfnis nach entsprechender Unterstützung zum Ausdruck.

2.3.2. Kooperationsbereiche

Vorbedingung für eine Zusammenarbeit unter dem Rahmenkredit Migration ist das Vorhandensein des Willens zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie ein hoher Unterstützungsbedarf in verschiedenen Bereichen der Steuerung von Migrationsbewegungen. Gleichzeitig ist auf eine Komplementarität der geförderten Massnahmen zu Programmen der EU und der EFTA/EWR-Staaten zu achten. Die Verstärkung der Strukturen des Migrationsmanagements in von der Migration besonders betroffenen EU-Staaten stellt sowohl für die EU als auch für die Schweiz eine Priorität dar. Die EU hat daher bedeutende Mittel freigesetzt, um die Strukturen des Migrationsmanagements in ihren Mitgliedstaaten im Sinne der Solidarität zu verbessern und auszubauen. Mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) unterstützt die EU die Behörden der am meisten von der Migration betroffenen EU-Mitgliedstaaten, um die Aufnahmebedingungen von Migrantinnen und Migranten, die Bearbeitung von Asylgesuchen und die Umsetzung von Rückführungsverfahren zu verbessern. In Krisensituationen kann die Europäische Kommission zudem humanitäre Soforthilfe finanzieren, um bedürftige Personen innerhalb der EU zu unterstützen. Dies gilt auch für die EFTA/EWR-Staaten, die einen Teil ihres Beitrags zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa für Projekte im Migrationsbereich einsetzen. Zusätzlich könnte auch ein finanzieller Beitrag in die europäischen Fonds beschlossen werden, die ähnliche Ziele verfolgen wie der Rahmenkredit Migration der Schweiz.

Die Mittel des Rahmenkredits Migration sollen folglich in Bereichen eingesetzt werden, für die entweder keine oder zu wenige EU-Mittel zur Verfügung stehen oder in denen sich die Partnerländer entscheiden, aufgrund einer speziellen Expertise, welche die Schweiz besonders gut anbieten kann, mit dieser zusammen zu arbeiten. Die Erfahrungen aus der Reform des schweizerischen Asylverfahrens und die während der Testphase verzeichneten erfreulichen Ergebnisse könnte die Schweiz mit anderen, von der Migration besonders betroffenen europäischen Ländern teilen. Auch die langjährige Erfahrung der Schweiz im Bereich der (freiwilligen und erzwungenen) Rückkehr und der Reintegration der Migrantinnen und Migranten in ihren Herkunftsländern könnte eine mögliche Grundlage für die Kooperation mit jenen EU-Ländern darstellen, die vom Rahmenkredit Migration profitieren.