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Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 63 Seiten

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Anhang 2.10 (Art. 3)

Kältemittel

Ziff. 1 Abs. 4–5 und 7–9

4Eine Anlage besteht aus sämtlichen Kältekreisläufen, die ein und derselben Verwendung dienen; sie kann eine oder mehrere Kältemaschinen umfassen. Der Begriff «Kältemaschine» bezeichnet ein kompaktes System zur Kälteerzeugung mit einem oder mehreren Kältekreisläufen.

5Der nicht nur geringfügige Umbau des Kälte erzeugenden Teils bestehender Anlagen ist dem Inverkehrbringen von Anlagen gleichgestellt. Erhebliche Umbauten des Kälte erzeugenden Teils bestehender Anlagen sind dann nicht dem Inverkehrbringen gleichgestellt, wenn durch den Umbau eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz erreicht wird oder, bedingt durch Materialeinsparungen, erhebliche Treibhausgasemissionen vermieden werden.

7Pluskühlung ist die Kühlung von Lebensmitteln oder verderblichen Waren mit einer Verdampfungstemperatur (t0) nicht tiefer als –10 °C und einer Kondensationstemperatur (tc) nicht höher als +45 °C.

8Minuskühlung ist die Kühlung von Lebensmitteln oder verderblichen Waren mit einer Verdampfungstemperatur (t0) nicht tiefer als –33 °C und einer Kondensationstemperatur (tc) nicht höher als +40 °C.

9Tiefkühlung ist die Kühlung von Lebensmitteln oder verderblichen Waren mit einer Verdampfungstemperatur (t0) tiefer als –33 °C und einer Kondensationstemperatur (tc) nicht höher als +40 °C.

Ziff. 2.1 Abs. 1 Bst. a, 2 und 3

1Verboten sind die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr zu privaten Zwecken und die Ausfuhr von:

a. ozonschichtabbauenden Kältemitteln mit einem Ozonabbaupotenzial grösser als 0,0005;

2Verboten sind die Herstellung und das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr zu privaten Zwecken folgender Geräte und mobiler Anlagen, die mit in der Luft stabilen Kältemitteln betrieben werden:

a. Kühl- und Gefriergeräte für den Haushalt;

b. Kühl- und Gefriergeräte im Gewerbebereich;

c. Haushaltsgeräte mit Wärmepumpen, insbesondere Geräte zum Entfeuchten und Trocknen;

d. Klimageräte;

e. Klimaanlagen, die in Motorfahrzeugen verwendet werden;