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Vernehmlassung 2018/35: 13.430 n Rickli Natalie. Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung 13.430
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.267309 / 250.1/2018/00001
1 Einleitung
Die parlamentarische Initiative Rickli 13.430 «Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen» vom 4. Juni 2013 verlangt, in Analogie zu Artikel 380a des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das zuständige Gemeinwesen für einen Schaden haftet, der entsteht, wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und diese Person daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat der parlamentarischen Initiative am 14. August 2014 Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 17. November 2014 zu.
Am 17. Mai 2018 verabschiedete die RK-N einen Vorentwurf sowie einen erläuternden Bericht, gemäss denen die Staatshaftung nach Artikel 380a StGB auf den Schaden ausgedehnt wird, der entsteht, wenn einer Person, die eine Tat nach Artikel 64 Absatz 1 StGB begangen hat, eine Öffnung des Straf- oder Massnahmenvollzug gewährt wird und diese Person während der Vollzugsöffnung erneut eine solche Tat begeht. Eine Minderheit der RK-N beantragte, nicht einzutreten.
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf und zum erläuternden Bericht wurde vom 24. Mai 2018 bis am 14. September 2018 durchgeführt.
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft, die Universitäten mit einer juristischen Fakultät sowie 23 weitere vom Vorentwurf betroffene Organisationen und Institutionen.
Von den angeschriebenen Adressaten haben 46 Stellung genommen, wobei 5 (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Schweizerischer Städteverband, Schweizerische Volkspartei, Schweizerischer Gemeindeverband) ausdrücklich auf eine materielle Stellungnahme verzichtet haben. Folgende Adressaten haben eine Stellungnahme eingereicht:
25 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH;
5 politische Parteien: BDP, CVP, FDP, GLP, SP;
1 Wirtschaftsdachverband: SGV;
10 Organisationen und Institutionen: CP, DJS, IKAGO, KKJPD, KKLJV, SKG, SSK, SVJ, SVR, Unine.
Darüber hinaus gingen 2 spontane Stellungnahmen von folgenden Organisationen ein: CLDJP und SGHVR.
2 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer
Im Anhang ist ein Verzeichnis der Kantone, politischen Parteien, Organisationen und Personen enthalten, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Allgemeine Beurteilung des Vorentwurfs
40 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Vorentwurf ab, 3 befürworten ihn, einer davon mit Vorbehalten.
3.2 Vorbehaltlose Zustimmung
Zwei Teilnehmer stimmen dem Vorentwurf vorbehaltlos zu.