Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/36: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister · 47 Seiten
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in einem Bericht vom 4. Februar 2015, sich an den Empfehlungen der NEK auszurichten.56
Der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, der die Umsetzung des Übereinkommens vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau57 überwacht, empfiehlt der Schweiz, für eine Änderung der Gerichtspraxen zu sorgen, aufgrund derer Transmenschen verpflichtet werden, sich einem chirurgischen Eingriff oder einer Hormonbehandlung zu unterziehen, bevor sie die Änderung ihres Geschlechts amtlich anerkennen lassen können.58
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), eine Sonderorganisation der UNO, hat bereits vor längerer Zeit Normen über die Identitätsausweise erlassen. Diese sehen die Möglichkeit einer dritten Geschlechtskategorie («unspecified gender» mit der Abkürzung «X») vor (siehe Ziff. 1.3.2 oben).59
1.4.1.2 Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)
Die CIEC ist eine zwischenstaatliche Organisation60 mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit im Zivilstandswesen zu fördern. Zur Transsexualität oder Transidentität61 hat die CIEC ein Übereinkommen (Nr. 29) über die Anerkennung von Entscheiden über die Feststellung einer Geschlechtsänderung erarbeitet, das am 12. September 2000 in Wien zur Unterzeichnung aufgelegt wurde.62 Überdies wur-
56Convention relative aux droits de l’enfant, Observations finales concernant les deuxième
à quatrième rapports périodiques de la Suisse (zusammen in einem Dokument unterbreitet), 2015, abrufbar unter www.un.org > Français > Documents > Recherche >
CRC/C/CHE/CO/2-4; siehe ebenfalls Ziff. 1.1.1.
57SR 0.108
58Convention sur l’élimination de toutes les formes de discrimination à l’égard des femmes,
Observations finales concernant les quatrième et cinquième rapports périodiques de la Suisse (zusammen in einem Dokument unterbreitet), 2016, Empfehlung Nr. 39 d;
abrufbar unter www.un.org > Français > Documents > Recherche >
CEDAW/C/CHE/CO/4-5).
59Siehe Documents de voyage lisibles à la machine, Septième édition, 2015, Partie 4, S. 15,
Ziff. 11/II, abrufbar unter www.icao.int > Sources d’information > Publications > Séries des documents > Doc 9303 > Part 4.
60Sie wurde 1948 gegründet. Informationen zur CIEC können auf der Website unter
www.ciec1.org abgerufen werden.
61Der Verein Transgender Network Switzerland schlägt vor, anstelle des medizinisch
konnotierten Begriffs «Transsexualität» jenen der «Transidentität» zu verwenden; siehe die Broschüre «Trans*, Eine Informationsbroschüre von Transmenschen für Transmenschen und alle anderen», 2016/2017, S. 7 und 74, kann abgerufen werden unter
www.transgender-network.ch/de/ > Information.
62Das Übereinkommen ist am 1. März 2011 für Spanien und die Niederlanden in Kraft
getreten. Es kann abgerufen werden unter www.ciec1.org > Conventions > 29.