Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/36: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister · 47 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

Die Resolution 2048 über die Diskriminierung von Transmenschen in Europa76, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 22. April 2015 verabschiedet worden ist, fordert die Mitgliedstaaten auf, die Diskriminierung von Transmenschen zu bekämpfen (Ziff. 6.1 ff.), ihnen den erforderlichen Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen zu gewährleisten (Ziff. 6.3 ff.) und die Öffentlichkeit und interessierte Kreise zu sensibilisieren (Ziff. 6.4 ff.). In der Resolution wird unter Verweis auf die Gesetzgebung Maltas77, die am 14. April 2015 verabschiedet worden ist, begrüsst, dass das Recht auf eine Geschlechtsidentität neu anerkannt wird (Ziff. 5). Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, rasche, transparente und zugängliche Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechts einzuführen, die auf einer selbstbestimmten Entscheidung der Betroffenen beruhen und allen Personen unabhängig von ihrem Alter, ihrem Gesundheitszustand, ihrer finanziellen Lage oder einer aktuellen oder früheren Inhaftierung offenstehen. Gemäss der Resolution sollen zudem Bestimmungen aufgehoben werden, die das Recht von Transmenschen, verheiratet zu bleiben, einschränken. Abgeschafft werden sollen im Weiteren die Erfordernisse der Sterilisation sowie jeglicher medizinischer Massnahmen oder psychiatrischer Diagnosen als Voraussetzungen für die Anerkennung der Geschlechtsidentität. Gemäss der Resolution sollen die Mitgliedsstaaten ferner die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass Personen, die dies wünschen, in ihren Ausweisen ein drittes Geschlecht wählen können. Es wird überdies in Erinnerung gerufen, dass bei Entscheiden betreffend Kinder dem Kindeswohl stets höchste Beachtung gilt (Ziff. 6.2 ff.). Auch die am 12. Oktober 2017 verabschiedete Resolution 2191 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Förderung der Menschenrechte und Beseitigung der Diskriminierung von intersexuellen Personen sieht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Resolution 2048 eine Vereinfachung der Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts vor (Ziff. 7.3 ff.).78 Diese Empfehlungen werden vom Kommissar für Menschenrechte des Europarates in verschiedenen Themenpapieren präzisiert.79

76 Abrufbar unter www.assembly.coe.int > FR > Travaux > Documents > Textes adoptés > 2048.

77 Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act (siehe Ziff. 1.4.3.1 unten).

78 Abrufbar unter www.assembly.coe.int > FR > Travaux > Documents > Textes adoptés > 2191.

79 La discrimination fondée sur l’orientation sexuelle et l’identité de genre en Europe, 2011 herausgegeben vom Kommissar für Menschenrechte des Europarates, S. 13 f., Ziff. 5.1– 5.4, abrufbar unter www.coe.int > Explorer > Commissaire aux droits de l’homme > Documents > Publications; Droits de l’homme et personnes intersexes, 2015 herausgegeben vom Kommissar für Menschenrechte des Europarates, S. 39 ff., abrufbar unter www.coe.int > Explorer > Commissaire aux droits de l’homme > Documents > Publications; Protection des droits de l’homme des personnes transgenres, Petit guide sur la reconnaissance juridique du genre, 2016 herausgegeben vom Europarat, abrufbar unter www.coe.int > Droits de l’homme > Orientation sexuelle et identité de genre - LGBT > Ressources > Publications.