Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/36: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister · 47 Seiten
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Ruiz120 pendent, mit denen der Bundesrat beauftragt werden soll, in einem Bericht zu prüfen, welche gesetzlichen Änderungen und welche Anpassungen im elektronischen Personenstandsregister im Falle der Einführung einer dritten Geschlechtskategorie nötig wären.
1.7 Anhörung von Betroffenen, Zivilstandsbehörden und Fachpersonen des Gesundheitswesens
Das BJ traf im Rahmen der Revisionsarbeiten die Interessenvertretungen von Menschen mit Transidentität (Transgender Network Switzerland; TGNS) und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (Zwischengeschlecht.org), medizinische Fachpersonen, Rechtsprofessorinnen und -professoren sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilstandspraxis. Die Gespräche fanden zwischen April und August 2017 statt.
Ein erstes Treffen fand mit dem interdisziplinären Team des Inselspitals Bern statt, das Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung betreut. Das Team wird geleitet von Prof. Dr. med. Christa E. Flück, Professorin und Leiterin der Abteilung Endokrinologie für Kinder und Jugendliche, unterstützt von Prof. Dr. med. Annette Kuhn, Professorin der Gynäkologie, sowie Prof. Dr. med. Udo Rauchfleisch, Professor an der Fakultät für Psychologie an der Universität Basel, und Dr. med. Mazen Zeino, Urologe.
Eine zweite Sitzung wurde im Kinderspital Zürich durchgeführt, unter Beteiligung von Prof. Dr. med. Rita Gobet, Leiterin des Fachbereichs für pädiatrische Urologie, Dr. Renate Hürlimann, Gynäkologin und Ärztin für Jugendliche, sowie Dr. David Garcia, Psychiater in Basel, Prof. Dr. Daniel Konrad, Professor und pädiatrischer Endokrinologe, und Dr. med. Jürg Streuli, PhD, biomedizinischer Ethiker.
Das BJ führte des Weiteren ein Fachgespräch mit Prof. Dr. Andrea Büchler, Prof. Dr. Audrey Leuba sowie Prof. Dr. Thomas Geiser, Inhaberinnen bzw. Inhaber eines Lehrstuhls für Zivilrecht an den Universitäten Zürich, Genf bzw. St. Gallen, eine Delegation der Organisation TGNS sowie von Zwischengeschlecht.org sowie den Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen (SVZ) und die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ).
Die Revision wird von allen konsultierten Personen unterstützt. Die medizinischen Fachpersonen betonen, dass die rechtliche Anerkennung der neuen Identität für die – zum Teil minderjährigen – Betroffenen, die sich in einer Geschlechtsidentitätskrise befinden, ein entscheidender Schritt ist. Oft wird die Änderung von Geschlecht und Vornamen erst dann anerkannt, wenn sie amtlich ist, insbesondere von Verantwortlichen der Schulen und von Arbeitgebern. Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung müssen interdisziplinär betreut werden. Diese Unterstützung ist auch für die Angehörigen und insbesondere die Eltern von grosser Bedeutung. Gemäss den medizinischen Fachpersonen ist es bisweilen nicht möglich, bei der
120 17.4185 «Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar» vom 14. Dezember 2017, abrufbar unter www.parlement.ch, Curia Vista Geschäft Nr. 17.4185. Siehe ebenfalls Ziff. 1.3.2.