Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 10 Seiten

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Teilrevision der Verordnung über elektrische Leitungen

1. Einleitende Bemerkungen

Am 15. Dezember 2017 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der

Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet (BBl 2017 7909). Dieses beinhaltet Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902 (EleG; SR 734.0) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7). In Folge dieser Gesetzesänderungen müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Dazu gehört auch die Verordnung vom 30. März 1994 über

elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV; SR 734.31). Damit ist diese Revision Bestandteil der aufgrund der Strategie Stromnetze notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe.

2. Grundzüge der Vorlage

Die Anpassungen der Leitungsverordnung gehen auf die folgenden Rahmenbedingungen, welche mit der Strategie Stromnetze geschaffen wurden, zurück:

– Artikel 15b EleG schafft die Grundlagen, um Ersatzmassnahmen, die gestützt auf das Umwelt-,

Natur- und Heimatschutzrecht sowie die Ziele der Raumordnungspolitik bei der Erstellung von neuen Leitungen notwendig werden, an Starkstromanlagen Dritter vornehmen zu können;

– Artikel 15c EleG setzt die in finanzieller Hinsicht wesentlichen Rahmenbedingungen für die

Verkabelung von Leitungen mit einer Nennspannung von unter 220 kV (Technologieentscheid), indem er grundsätzlich eine Verkabelung vorsieht, sofern die dadurch entstehenden Mehrkosten eine in der Verordnung näher zu bestimmende Grenze nicht überschreiten (Mehrkostenfaktor).

Die Leitungsverordnung soll die Einzelheiten betreffend Ersatzmassnahmen an Starkstromanlagen regeln und betreffend Technologieentscheid den konkreten Mehrkostenfaktor, eine Berechnungsmethode zum Kostenvergleich zwischen Freileitungs- und Kabelvariante sowie die Ausnahmen vom kostenorientierten Technologieentscheid festlegen.

Zusätzlich erfolgt eine Verordnungsänderung, die nicht der Umsetzung der Strategie Stromnetze dient, sondern ein Anliegen des Vogelschutzes aufnimmt (vgl. unten Ziff. 5.)

3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Die Auswirkungen der Strategie Stromnetze ergeben sich im Wesentlichen aus den vom Parlament beschlossenen Änderungen auf Gesetzesstufe. Was die vom Bundesrat beantragten Massnahmen betrifft, sind die erwarteten Auswirkungen in der Botschaft vom 13. April 2016 (BBl 2016 3865)

beschrieben. Die geplanten Änderungen auf Verordnungsstufe haben keine weiteren finanziellen und personellen Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden.

4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

In der Verordnung wird der Mehrkostenfaktor für die Verkabelung von Verteilnetzen festgelegt.

Dieser verbessert die Situation bezüglich der Anrechenbarkeit der Kosten einer Verkabelung und führt zu einer vermehrten Verkabelung im Verteilnetz.

Eine Verkabelung erhöht durch die verminderte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes die

gesellschaftliche Akzeptanz für die Netzentwicklung. Auch begünstigt die erhöhte gesellschaftliche Akzeptanz den Netzausbau, welcher für die Integration von neuen erneuerbaren Energien benötigt wird. Aufgrund der Verkabelungen verringert sich tendenziell die Anzahl der Einsprachen; damit