Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 10 Seiten
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Teilrevision der Verordnung über elektrische Leitungen
der beiden Varianten einzurechnen. Die Kosten für Instandhaltung und Reparatur enthalten unter anderem Kosten des Korrosionsschutzes, die Aufwendungen für die Leitungskontrolle, kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten, wie z. B. das Ausholzen im Leitungsbereich, Mastbesteigungen sowie Überprüfungen der Erdungsanlagen, Zugänglichkeit der Schächte, Kontrollen der
Endverschlüsse sowie Prüfungen des Isolationszustandes bei Erdkabeln. In den Gesamtkostenvergleich fliessen sodann die notwendigen Investitionen für einzelne Komponenten ein (Bst. h),
welche über die betrachtete Nutzungsdauer ersetzt werden müssen. Die jeweiligen Nutzungsdauern der Komponenten ergeben sich subsidiär aus den nach Artikel 13 Absatz 1 StromVV festgelegten Vorgaben zur regulatorischen Kostenrechnung.
Die Kosten der Energieverluste (Bst. i) sind anhand von Berechnungen der während eines typischen Nutzungsjahres auftretenden Lastflüsse zu ermitteln. Die einzusetzenden Strompreise ergeben sich aus den verfügbaren langfristigen Future-Stromprodukten im schweizerischen Terminmarkt (Swissix). Systembedingte Kosten umfassen Investitions- und Betriebskosten für Massnahmen, welche durch vermehrte Verkabelung in den Verteilnetzen notwendig sind, um die Netzstabilität und Netzsicherheit aufrecht zu erhalten. Diese beinhalten insbesondere Kosten von Anlagen zur Kompensation des zunehmenden Bedarfs an Blindleistung auf mehrere Netzebenen oder Kosten zur Anpassung der Sternpunktbehandlung. Anders als im Übertragungsnetz können diese Kosten nicht ohne weiteres in voller Höhe dem konkreten Projekt zugeordnet werden, da sie nur einmal und nur in einem
bestimmten Systemzustand, der durch die vermehrte Verkabelung beeinflusst ist, auftreten. Daher sind diese Kosten bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors (1,75) berücksichtigt. Die systembedingten Kosten sind, wenn sie dann tatsächlich anfallen, ohne weiteres anrechenbar.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten sind gemäss Absatz 3 über einen Zeitraum zu ermitteln, welcher der Lebensdauer der langlebigsten Komponente der zu vergleichenden Ausführungen entspricht.
Schliesslich muss gerade bei Erdkabelvorhaben die Zuverlässigkeit der Leitungen vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit gleich oder ähnlich hoch sein wie die Zuverlässigkeit von
Freileitungen. So kann es durchaus nötig sein, ein oder mehr Erdkabel zusätzlich zu verlegen, um eine vergleichbare Zuverlässigkeit wie bei Freileitungen zu erreichen. Die dazu allfällig nötigen
Mehrkosten sind ebenfalls in den Vergleich einzubeziehen.
Absatz 4 hält fest, dass für den Gesamtkostenvergleich die Kapitalwertmethode (Barwertmethode) unter Berücksichtigung des regulatorisch festgelegten Zinssatzes (Weighted Average Cost of Capital, WACC) für den Diskontierungssatz zu verwenden ist. Der Diskontierungssatz ergibt sich durch
Subtraktion eines Teuerungssatzes vom festgelegten WACC. Beide Werte ändern sich im Laufe der Zeit. Für die Bewertung eines Vorhabens im relevanten Zeitpunkt ist jedoch der aktuelle Zinssatz anzusetzen und in der Kapitalwertmethode als konstant über die Betrachtungsdauer zu halten. Gleich ist mit dem Ansatz bezüglich des Teuerungssatzes zu verfahren.
Absatz 5 gibt vor, wie der Strompreis zur Ermittlung der Kosten der Energieverluste nach Absatz 2 Buchstabe i zu bestimmen ist. Die Bedingungen für die Bestimmung des Strompreisproduktes sind eine genügende Liquidität und eine lange Zeitperiode. Weil die Strompreisentwicklung über einen langen Zeitraum relativ ungenau wird, genügt eine Preisermittlung mit einem Base-Produkt.
Art. 11d Einhaltung des Mehrkostenfaktors
Bei Einhaltung des Mehrkostenfaktors ist gemäss der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich ein Erdkabel zu erstellen. Absatz 1 konkretisiert diesen Grundsatz unter Bezugnahme auf den konkreten Mehrkostenfaktor und die Berechnungsmethode.
Artikel 15c Absatz 3 Buchstabe b EleG ermächtigt den Bundesrat, vorzusehen, dass trotz Einhaltung des Mehrkostenfaktors eine Freileitung zu erstellen ist, wenn dadurch insgesamt weniger Nachteile für