Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

4.11.3. Speicher sind Endverbraucher

Der DSV spricht sich für die neue Regelung aus. Die ECO SWISS begrüsst, dass der Begriff des Speichers neu ins Gesetz aufgenommen worden ist.

Swissgrid, VD, Regio Energie Solothurn, GLP, Schweizerischer Städteverbund, VBE, EKZ sowie SP beantragen eine Änderung des vorgeschlagenen Artikel 2 Absatz 3, um auch andere Speichertechnologien als Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt zu befreien (konkrete Formulierungsvorschläge von Swissgrid, VD, Regio Energie Solothurn, VBE und EKZ).

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich für eine Streichung der neuen Regelung aus: VSE, SAK, EWM, WEW, VSEI RegioGrid, Axpo, Suissetec, Swissolar, WEKO, FDP, SVP, CVP, Swisscleantech, AEE Suisse, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, SGV, BKW, SBB, VSG, GGS, Economiesuisse, Swissmem, EWZ, Scienceindustries Switzerland, die Stadt Lausanne, ZH, BE, AR, SH, TG, und AG. Dies wird jedoch von den Vernehmlassungsteilnehmern zum Teil unterschiedlich begründet (siehe nachfolgend).

Verschiedene Teilnehmer bemängeln, die neue Bestimmung bevorzuge Pumpspeicherkraftwerke und schaffe damit eine Ungleichbehandlung von verschiedenen Speichertechnologien (WWF, Pro Natura, Ökostrom Schweiz, SBV, WEKO, Swissgrid, Regio Energie Solothurn, SES, FDP, CVP, GLP, Swisscleantech, VSE, SAK, EWM, WEW, VSEI, Economiesuisse, Swissmem, Scienceindustries Switzerland, AEE, AR, ZH, SH, VD und GE). Suissetec, Swissolar, GGS, BE und TG bringen vor, die heute gültige, jedoch stossende Ungleichbehandlung von verschiedenen Speichersystemen solle nicht zementiert werden, weil damit der Einsatz innovativer Technologien zur Netzstabilisierung und Erbringung von Systemdienstleistungen verhindert werde.

Diverse Teilnehmer machen geltend, die Regelung entbehre einer gesetzlichen Grundlage (VSE, SAK, EWM, WEW, VSEI, RegioGrid, FDP, SVP, CVP SGV, Swisspower und BKW). Andere Teilnehmer monieren, die Verordnungsbestimmung sei rechtlich problematisch, resp. eine genügende gesetzliche Grundlage sei fraglich (AEE, Energie Thun, Energie Thurgau, Stadt Lausanne und Axpo).

Vereinzelt wird eingewendet, die Regelung sei unnötig, zumal die Behandlung von Speichern bereits im Handbuch des Branchenverbands VSE geregelt worden sei (EWZ, Energie Thurgau und Stadt Lausanne). Regio Energie Solothurn, AEE, BKW, VSE, SAK, EWM, WEW, VSEI, RegioGrid und SBB weisen darauf hin, dass die Speicherregelung der Verordnungsbestimmung im Widerspruch zu besagtem Branchenhandbuch stehe.

Swissgrid, SP sowie Regio Energie Solothurn bringen vor, die Bestimmung stehe im Widerspruch zum Ausspeiseprinzip. Swissgrid und Regio Energie Solothurn begründen dies damit, dass der Speicher die Energie nicht verbrauche, sondern (abzüglich Verluste) lediglich speichert, um diese zu einem anderen Zeitpunkt wieder auszuspeisen. Die SP macht geltend, das Netznutzungsentgelt sei gemäss Artikel 14 StromVG pro Ausspeisepunkt und damit nur einmal zu entrichten. Die vorgeschlagene Regelung würde diesem Prinzip widersprechen, da das Netznutzungsentgelt zweimal (einmal vom Speicherbetreiber und einmal vom Endverbraucher) entrichtet würde.