Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 12 Seiten
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Nach Abschaffung der Gewissensprüfung stieg die Anzahl Zulassungen von 1632 (2008) auf 6720 (2009). In seiner Botschaft vom 27. Februar 20081 zur Änderung der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst und über die Wehrpflichtersatzabgabe ging der Bundesrat von maximal 2500 Zulassungen jährlich aus. Seit der per 1. Februar 2011 in Kraft getretenen Änderung vom 10. Dezember 20102 der Zivildienstverordnung vom 11. September 19963 (ZDV) – in Reaktion auf die starke Zunahme der Zulassungszahlen nach Einführung der Tatbeweislösung im Jahr 2009 – haben sich die Zulassungszahlen wie folgt entwickelt:
2011 2012 2013 2014 2015 20162017
4 670 5 139 5 423 5 757 5 836 6 169 6 785
In diesem Zeitraum stieg die Zahl zivildienstpflichtiger Personen von knapp unter 27 000 auf knapp über 44 000 und die Zahl der jährlich geleisteten Zivildiensttage von knapp unter 1,1 Millionen auf knapp über 1,7 Millionen.
Von den 2016 total 6169 zum Zivildienst Zugelassenen hatten 46,6 % ihr Zulassungsgesuch vor der Rekrutenschule (RS) eingereicht, 15 %, nachdem sie die RS begonnen hatten, und 38,4 %, nachdem sie die RS bestanden hatten und damit in die Armee eingeteilt worden waren.
Berücksichtigt man von den 38,4 % (2371) der Armeeangehörigen, welche ihr Zulassungsgesuch nach bestandener RS eingereicht hatten, nur die Grade Soldat und Gefreiter sowie die aktuellen WK-Modelle (124 Diensttage bzw. 145 Diensttage in der RS mit 7 bzw. 6 WK à 19 Tagen; exklusive Durchdiener), ergibt sich folgendes Bild: Circa 42 % der Armeeangehörigen wurden vor Abschluss des ersten WK zugelassen, ca. 23 % nach dem ersten WK, ca. 17 % nach dem zweiten WK, ca. 10 % nach dem dritten, ca. 5 % nach dem vierten, ca. 3 % nach fünf und mehr WK. Die Mehrheit dieser Armeeangehörigen wurde also vor respektive nach dem ersten WK zugelassen.
Geht man anstelle der absolvierten WK von der Anzahl Militärdiensttage aus (unter Berücksichtigung aller militärischen Grade und Dienstmodelle), dann zeigt sich folgendes Bild: Zum Zeitpunkt der Zulassung hatten im Jahr 2016 ca. 3 % der Armeeangehörigen weniger als 124 Militärdiensttage geleistet, ca. 16 % mehr als 124 Diensttage, ca. 23 % mehr als 145 Diensttage, ca. 17 % mehr als 164 Diensttage, ca. 13 % mehr als 183 Diensttage, ca. 7 % mehr als 202 Diensttage, ca. 3 % mehr als 221 Diensttage und ca. 18 % mehr als 240 Diensttage.
Im Jahr 2017 wurden 6 785 Personen zum Zivildienst zugelassen (+ 10 % im Vergleich zu 2016).
Problematische Phänomene
Zu den in der Übersicht (vgl. S. 2) genannten drei problematischen Phänomenen ist festzuhalten was folgt:
Zwar ist das oben (vgl. Ziff. 1.1.2, Entwicklungen beim Zivildienst) genannte Verhältnis der Verteilung der Zulassungen zum Zivildienst nach Zeitpunkt der Gesuchseinreichung seit Jahren relativ stabil. In absoluten Zahlen ist die Zunahme jedoch deutlich.
vor RS während RS nach RS
2013 2 488 874 2 061
2014 2 789 808 2 160
2015 2 669 903 2 264
2016 2 872 926 2 371
2017 3 098 949 2 738
Diese Entwicklung, insbesondere die Zulassungen nach bestandener RS und erfolgter Einteilung in die Armee, beeinflusst den geordneten Ausbildungsbetrieb der Armee. Die Beeinflussung kann sich akzentuieren, zumal mit der WEA grosse Veränderungen in Struktur und Ausbildung der Armee einhergehen.
Grundsätzlich problematisch ist, dass aufgrund solcher Wechsel den Armeeformationen zeit- und kostenintensiv vermitteltes Führungs- oder Fachwissen und -können verloren geht. Solches kann im Zivildiensteinsatz bestenfalls indirekt und insgesamt wohl nur ausnahmsweise einen Mehrwert für die Gesellschaft generieren, weil Zivildienstpflichtige in ihren Einsätzen nur ausnahmsweise Führungsaufgaben wahrnehmen bzw. militärisch erworbenes Fachwissen anwenden. Gemäss Angaben des Oberfeldarztes fehlten der Armee 2017 über 270 Ärzte in der Truppe, in den Stäben und den Rekrutierungszentren.
Bei den Kadern der Armee spitzt sich die Alimentierungssituation weiter zu. Die Sollbestände der Offiziere werden gesamthaft noch zu 100 % erreicht, diejenigen der Unteroffiziere zu 102 %. Bei den Offizieren fehlen jedoch Hauptleute und Stabsoffiziere; ihre Alimentierung beträgt nur noch 84 %.4
Zu erwägende neue Unsicherheiten und daraus resultierender Handlungsbedarf
Mit Blick auf die Entwicklung der Alimentierungssituation der Armee seit 2014 (Gutheissung durch den Bundesrat des dritten Berichts zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung5) und die Unsicherheit, in welche Richtung sich der Trend bezüglich Erreichung der Planwerte WEA bewegen wird, schliesst heute der Bundesrat mittelfristig eine Gefährdung des Sollbestandes der WEA nicht aus. Dass die sicherheitspolitisch geforderte Leistungsfähigkeit der Armee durch rechtzeitige und zweckmässige Massnahmen nachhaltig sichergestellt wird, liegt im öffentlichen Interesse.
Der Zivildienst ist einer der Faktoren, die Auswirkungen auf den Armeebestand (und damit auf die sicherheitspolitisch geforderten Leistungen) haben. Vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse zur Alimentierungssituation der Armee sind daher auch die seit 2014 erfolgten und die erwarteten weiteren Entwicklungen beim Zivildienst in neuem Lichte zu betrachten und dem vorerwähnten öffent-
1BBl 2008 2707, hier 2754
2AS 2011 151
3 SR 824.01
4 Armeeauszählung 2016 – Kurzfassung, August 2016, Personelles der Armee, FST A, S. 7; abrufbar unter: www.vtg.admin.ch > Media > Publikationen > Kurzfassung der Armeeauszählung 2016.
5 Der Bericht ist abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 25.06.2014 («Zivildienst: Keine Gefährdung der Armeebestände»).