Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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2.1.4.5 Einsparungen und Minderbedarf als Folge von Effizienzsteigerungen und Normenanpassungen
Wie in der NAF-Botschaft wird auch in der vorliegenden Vorlage eine jährliche Verminderung des Mittelbedarfs um rund 200 Mio. Franken als ausgabenseitige Massnahme in die Bedarfsplanung eingestellt. In Abweichung zur NAF-Botschaft werden die erwarteten Einsparungen jedoch nicht vorab in die Bedarfszahlen eingearbeitet, sondern separat ausgewiesen (vgl. Tabelle 7).
Die Einsparungen ergeben sich aus:
− Weiteren Effizienz- und Effektivitätssteigerungen: Der mit der Einführung
der NFA einhergehende Übergang des Aufgabenbereichs Nationalstrassen von einer Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen zu einer Bundesaufgabe ermöglichte es, Massnahmen zur Steigerung der Effizienz und der Effektivität zu ergreifen. Der Bund entwickelt diese stetig weiter und wird auch in Zukunft weitere Kostentreiber eliminieren und mittels einer optimierten Gestaltung der Abläufe Ressourcen einsparen können;
− Anpassungen von Normen und Standards: Der Betrag von gut 200 Millio-
nen Franken umfasst auch die Einsparungen, deren Umsetzung der Bundesrat am 3. März 2017 im Rahmen des Vorgehenskonzepts zur Erarbeitung struktureller Reformen in Auftrag gegeben hatte. Der Bundesrat beauftragte das UVEK (BAV, ASTRA), Vorschläge zur Anpassung von Normen und Standards beim Bau und Unterhalt von Bahninfrastrukturen und Nationalstrassen zu erarbeiten, die es ermöglichen, spätestens ab 2020 Einsparungen in der Höhe von 5 % zu erzielen. Seitens des ASTRA entspricht diese Vorgabe - ausgehend von den ursprünglich erwarteten Ausgaben für Unterhalt und Ausbau im Jahr 2020 von rund 1,7 Mrd. Franken - Einsparungen von rund 80 Millionen Franken pro Jahr beim Unterhalt und Ausbau.
Die Kürzung des Mittelbedarfs um 200 Millionen Franken betrifft ausschliesslich das bestehende Nationalstrassennetz. Die NEB-Strecken sind davon nicht betroffen.
2.1.4.6 Total Finanzbedarf 2020–2023
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung für 2020–2023 einen Zahlungsrahmen gemäss Art. 6 NAFG in Höhe von insgesamt 8,156 Milliarden Franken (nominal, Teuerung 0.5 % pro Jahr, inkl. MWST) für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen.