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Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 11 Seiten
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Krankenversicherung. BG (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1)
men vertraglich die Zusammenarbeit regeln und die Tarife und Massnahmen zur Steuerung der Versicherungsleistungen oder ihrer Kosten festlegen. …..
3bisDie Leistungserbringer nach den Artikel 36–40 des Bundesgesetzes vom 18. März 19948 über die Krankenversicherung (KVG), die Versicherer und die Organisation nach Artikel 47a KVG9 sind verpflichtet, dem Bundesrat diejenigen Daten kostenlos bekanntzugeben, die für die Festlegung der Tarife und Preise notwendig sind. Der Bundesrat erlässt nähere Vorschriften zur Bearbeitung der Daten unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips.
Art. 68 Abs. 1 Bst. c
1Personen, für deren Versicherung nicht die Suva zuständig ist, werden nach diesem Gesetz gegen Unfall versichert durch:
c. Krankenkassen im Sinne des KVG10.
3. Bundesgesetz vom 19. Juni 195911 über die Invalidenversicherung
Art. 26 Abs. 4 zweiter Satz
4… Einen solchen Entzug darf nur ein kantonales Schiedsgericht nach Artikel 27ter für eine von ihm festzusetzende Dauer aussprechen
Art. 27 Abs. 6
6Die Leistungserbringer und die Organisation nach Artikel 47a KVG12 geben dem Bundesrat auf Anfrage kostenlos diejenigen Daten bekannt, die für die Festlegung und Anpassungen der Tarife nach den Absätzen 3–5 notwendig sind.
Art. 27bisMassnahmen zur Steuerung der Kosten
1Die Leistungserbringer oder deren Verbände und das Bundesamt sehen in gesamtschweizerisch geltenden Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten vor.
2Die Massnahmen nach Absatz 1 müssen pro Bereich, der für die jeweilige Art von Leistungserbringer relevant ist, mindestens regeln:
a. die Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der verschiedenen Positionen, die für die Leistungen vorgesehen sind;
b. die Überwachung der Entwicklung der abgerechneten Kosten.
3Sie müssen Regeln zur Korrektur bei ungerechtfertigten Erhöhungen der Mengen und Kosten gegenüber dem Vorjahr vorsehen.
8 SR 832.10
9 SR 832.10
10 SR 832.10
11 SR 831.20
12 SR 832.10